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Erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Bachwiesen"

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 16.11.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bachwiesen“ im Stadtteil Igelsdorf beschlossen. In den Bebauungsplan wird ein Grünordnungsplan integriert. Vorgesehen ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO. 

Das Plangebiet schließt sich nordwestlich an das Baugebiet „Bergstraße Nord“ an. Die Lage des Plangebietes kann dem nachfolgenden Übersichtslageplan entnommen werden.

Übersichtslageplan "Bachwiesen" (JPG)

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans kommt § 13b BauGB zur Anwendung. Dies bedeutet die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB, da im Bebauungsplan die Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB weniger als 10.000 qm umfasst, nur Wohnnutzung vorgesehen ist und die Fläche sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt.

Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden: durch die Flur-Nrn. 3087, 3090 und Teilflächen der Flur-Nrn. 2746, 2746/2 und 3086, Gmkg. Baiersdorf
Im Osten: durch die Flur-Nrn. 3094, 3094/3, 3094/4, 3094/5 und 3094/17, Gmkg. Baiersdorf
Im Süden: durch die Flur-Nrn. 2745/4, 2745/5, 3083/1, 3084/2, 3084/3 und 3094/2, Gmkg. Baiersdorf
Im Westen: durch die Flur-Nr. 2744/1, Gmkg. Baiersdorf

Das Baugebiet umfasst die Flur-Nrn. 3083, 3089 und Teilflächen der Flur-Nrn. 2746 und 2746/2 und 3086, Gmkg. Baiersdorf, mit einer Gesamtfläche von 0,6478 ha.
Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.

Geltungsbereich "Bachwiesen" (JPG)

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Ein Planentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und am 16.05.2019 vom Stadtrat gebilligt worden.
Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB liegt der Planentwurf mit Begründung in der Zeit vom 11.06. bis 11.07.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, Bauamt, erneut öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Baiersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

Baiersdorf, 10.05.2019
Andreas Galster
Erster Bürgermeister