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Bebauungsplan Siedlerstaße mit 2. BBP-Änderung Igelsdorf

Ein Planvorentwurf ist von der Planergemeinschaft Ingenieurbüro Schönfelder IBS, Bischberg, und dem Büro arc.grün, Kitzingen, ausgearbeitet und vom Stadtrat am 14.10.2025 zustimmend beschlossen worden.
Es kommt das Verfahren nach § 13a BauGB zur Anwendung. Dabei wird der Ablauf beschleunigt durchgeführt und auf die Erarbeitung von Umweltbericht und Eingriffs-/Ausgleichsermittlung ebenso wie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange verzichtet.
Der Planvorentwurf kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 3. November 2025 bis 21. November 2025 ​​​​​​eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung im Foyer (EG) öffentlich aus.
Innerhalb der o. g. Frist können Stellungnahmen – vorzugsweise per E-Mail an Stadtplanungsamt(@)baiersdorf.de, aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift – abgegeben werden.

Datenschutz: Die Verarbeitung personengebundener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weiter Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, dass ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Baiersdorf, 31.10.2025
Eva Ehrhardt-Odörfer
1. Bürgermeisterin