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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses "Gewerbegebiet Münchswiesen II"

Der Bauausschuss der Stadt Baiersdorf hat am 21.07.2020 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Münchswiesen II" nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, Stadtplanungsamt, 91083 Baiersdorf, während der Dienststunden Mo-Fr, 8-12 Uhr, Di, 16-17 Uhr, Do, 14-18 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Geltungsbereich Bebauungsplan (JPG)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 2929; 2930; 2930/2; 2931, 2931/2; 2932; 2933; 2934; 2935; 2938/3 der Gemarkung Baiersdorf. Die zu beplanende Fläche beträgt ca. 3,77 ha.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Stadt Baiersdorf
Eva Ehrhardt-Odörfer
Zweite Bürgermeisterin

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 27.09.2018 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet Münchswiesen II" beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt. Diese hat im Zeitraum von 11.06.2019 bis 13.07.2019 stattgefunden. Der Bauausschuss der Stadt Baiersdorf hat in seiner Sitzung am 24.03.2020 über die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. In der gleichen Sitzung wurde dann der Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen Teil II" in der Fassung vom 24.03.2020 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt.

Geltungsbereich Münchswiesen II.jpg

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 2929; 2930; 2930/2; 2931, 2931/2; 2932; 2933; 2934; 2935; 2938/3 der Gemarkung Baiersdorf.  Die zu beplanende Fläche beträgt ca. 3,77 ha.
Für die erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Eingriffe in Natur und Landschaft sind die Grundstücke Fl.Nr. 770, 3220 und 3172/2 Gemarkung Baiersdorf vorgesehen. Die Lage ist den folgenden Plänen zu entnehmen.

Lage Münchswiesen II.jpg

Ziel und Zweck der Planung
Nachdem die Grundstücke im Gewerbegebiet „Münchswiesen“ nach kürzester Zeit bereits verkauft waren und die Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken anhält, sieht sich die Stadt Baiersdorf veranlasst, das Gewerbegebiet zu erweitern. In einem ersten Schritt soll der im Gewerbegebiet „Münchswiesen II“ ein Teil der aktuellen Nachfrage nach Baugrundstücken befriedigt werden.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes ist das Büro Bökenbrink, Planen & Beraten, Schloßstraße 9, 90562 Kalchreuth, beauftragt worden.

Öffentliche Auslegung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben vom 11.05.2020 bis 19.06.2020.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist zur Planung schriftlich oder mündlich (telefonisch) zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbezogene Informationen.pdf
Ausführlichere Informationen hierzu finden sich im Umweltbericht.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Umweltbezogene Stellungnahmen (PDF)

Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen können diese telefonisch unter 0 91 33 / 77 90-30 oder per E-Mail an hochbauamt(@)baiersdorf.de gestellt werden.

Hinweis aufgrund der aktuellen Corona-Situation Für Bürger, denen es nicht möglich ist, die Unterlagen im Internet einzusehen, besteht die Möglichkeit per E-Mail oder Telefon einen Termin für die Einsichtnahme im Rathaus zu vereinbaren. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten des Rathauses zum vereinbarten Termin im Foyer des Rathauses (EG) möglich. Die jeweils aktuell geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten.
Hinweise zum Datenschutz: Bei Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus müssen Name, Anschrift und Telefonnummer beim Betreten des Rathauses hinterlegt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die nicht während der Auslegungsfrist abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Baiersdorf
Eva Ehrhardt-Odörfer
Zweite Bürgermeisterin

Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen Teil II" gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB -

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB
Der Bauausschuss der Stadt Baiersdorf hat am 14.05.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet Münchswiesen Teil II" beschlossen.
Der Bauausschuss der Stadt Baiersdorf hat darüber hinaus am 14.05.2019 den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen Teil II" i. d. F. vom 14.05. gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Geltungsbereich "Münchswiesen II".jpg

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 2929; 2930; 2930/2; 2931, 2931/2; 2932; 2933; 2934; 2935; 2938/3 der Gemarkung Baiersdorf.  Die zu beplanende Fläche beträgt ca. 3,77 ha.

Ziel und Zweck der Planung
Nachdem die Grundstücke im Gewerbegebiet „Münchswiesen“ nach kürzester Zeit bereits verkauft und weitgehend bebaut sind, sieht sich die Stadt Baiersdorf veranlasst, das Gewerbegebiet zu erweitern. In einem ersten Schritt soll der im Gewerbegebiet „Münchswiesen-II“ die aktuelle Nachfrage nach Baugrundstücken befriedigt werden.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes ist das Büro Bökenbrink, Planen & Beraten, Herrn-gartenstraße 24, 90562 Kalchreuth, beauftragt worden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben vom 11.6.2019 bis 11.7.2019.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können

Stadt Baiersdorf, 17.05.2019
Andreas Galster
Erster Bürgermeister

Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Münchswiesen II“ gefasst.

Es handelt sich hierbei um die Flurnummern 2938/3, 2931/2, 2930, 2930/2, 2931, 2932, 2933, 2934 und 2935 jeweils Gemarkung Baiersdorf.
Der Umgriff des Geltungsbereiches ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.