Sie wollen einen Neubau errichten, ein vorhandenes Gebäude anders nutzen oder etwas an einem bestehenden Gebäude verändern?
Dann möchten wir Ihnen hier eine erste Hilfestellung für die wichtigsten Fragen mit auf den Weg geben:
Was ist ein Bebauungsplan und wo finde ich diesen? Ein Bebauungsplan ist eine Vorschrift (Satzung) der Stadt Baiersdorf, die für einen gewissen Bereich unterschiedliche Festsetzungen für bauliche Anlagen trifft wie zum Beispiel das Einhalten einer Baugrenze, Dachform oder Höhe). Ob Ihr Grundstück im Bereich eines Bebauungsplanes liegt, welche Festsetzungen gelten und was Sie beachten müssen, wenn es keinen Bebauungsplan für Ihr Grundstück gibt, erfahren Sie in der Bauverwaltung. Dort erhalten Sie auch den Bebauungsplan in digitaler Form.
Welche Antragsarten gibt es?
Art. 57 BayBO: Verfahrensfreie Vorhaben
Diese Vorhaben können, sofern sie nicht einem Bebauungsplan widersprechen, ohne Antrag realisiert werden. Der Bauherr benötigt nur einen Antrag (Antrag auf isolierte Abweichung oder Befreiung), wenn von Festsetzungen abgewichen werden soll. Den Antrag können Sie als Bauherr selbst stellen.
Art. 58 BayBO: Genehmigungsfreisteller Antrag auf Genehmigungsfreistellung
Das Vorhaben ist nicht in Art. 57 BayBO zu finden und es werden alle Festsetzungen eines Bebauungsplanes eingehalten. Die Prüfung obliegt der Stadt Baiersdorf. Ihre Unterlagen reichen Sie mit Hilfe eines bauvorlageberechtigen Planers (z. B. eines Architekten) bei der Bauverwaltung ein.
Art. 64 BayBO: Bauantrag (= Antrag auf Baugenehmigung) Bauantragsformular
Das Vorhaben fällt nicht unter Art.57 BayBO und Art. 58 BayBO. Der Antrag wird von Ihrem Planer digital oder in Papierform bei der Unteren Baugenehmigungsbehörde, dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt, gestellt.
Muss ich für mein Vorhaben Stellplätze oder einen Kinderspielplatz errichten?
Dies ist in der Garagen- und Stellplatzsatzung und der Kinderspielplatzsatzung der Stadt Baiersdorf geregelt.
Sind die Nachbarn zu beteiligen?
Nachbarliche Belange sind zu berücksichtigen. Das nachbarschaftliche Verhältnis wird gestärkt und Sie erhalten mit der schriftlichen Zustimmung des Nachbarn Rechtssicherheit.
Ist meine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?
Wenn andere öffentlich-rechtliche Vorschriften (z. B. Brandschutz, Arbeitsschutz, Immissionsschutz, usw.) betroffen sind, ist Ihre Nutzungsänderung genehmigungspflichtig.
Sofern Sie noch weitere Fragen haben, können wir diese gerne jederzeit in einer persönlichen Bauberatung, die Sie online oder telefonisch buchen können, gemeinsam besprechen.
Bauverwaltung Baiersdorf, Tel. 09133/7790-33, baugenehmigung(@)baiersdorf.de