Stadt Baiersdorf

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Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen BBP mit Grünordnungs-, Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 3 Abs 2 BauGB

Der Entwurf vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 05.01.2023 einschließlich der umweltrelevanten Informationen liegt in der Zeit von Mittwoch, 08.03. bis einschließlich Dienstag, 11.04. im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus.

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen BBP mit Grünordnungs-, Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 4 Abs 2 BauGB

Der Entwurf vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 05.01.2023 einschließlich der umweltrelevanten Informationen liegt in der Zeit von Mittwoch, 09.02. bis einschließlich Montag, 13.03. im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des BBP „Solarpark Igelsdorf Süd“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat in seiner Sitzung vom 21.07.2022 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 19.07.2022, beraten und gebilligt. Ferner wurde die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich  durch die o.g. Bauleitplanung berührt werden können, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel am Verfahren beteiligt.
Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilflächen, die im südlichen Stadtgebiet von Baiersdorf (Landkreis Erlangen Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken) beidseits der Bahnlinie Nürnberg – Bamberg liegen. Im Geltungsbereich befinden sich die Fl.Nrn. 3237, 3238, 3239, 3240, 3242, 4002, 4005 östlich der Bahnlinie und Fl.Nrn. 722, 722/2, 723, 724 westlich der Bahnlinie jeweils Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich mit den beiden Teilflächen umfasst insgesamt 11,02 ha. Dieser Bereich soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Die Lage und Abgrenzung sind aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Lage des Vorhabens "Solarpark Igelsdorf Süd" (JPG)
Geltungsbereich Des Vorhabens "Solarpark Igelsdorf Süd" (JPG)

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Ausgleichsfläche
Zur Kompensation des mit der Anlage der Photovoltaik-Freiflächenanlage verbundenen naturschutzrechtlichen Eingriffs sind innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes rund um das geplante Sondergebiet auf einer Fläche von insgesamt 1,1 ha interne Ausgleichsflächen/-Maßnahmen festgesetzt.

Ausgleichsfläche des Vorhabens "Solarpark Igelsdorf Süd" (JPG)

Ferner ist im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG für die Feldlerche eine externe Ausgleichsfläche auf einer Teilfläche der Flurnummer 3205 und 3217 Gemarkung Baiersdorf vorgesehen.

Der Vorentwurf mit Begründung und weiteren Anlagen, liegen in der Zeit von Montag, 08.08.2022 bis einschließlich Donnerstag, 08.09.2022 im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Baiersdorf, 01.08.2022
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin

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