Stadt Baiersdorf

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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den BBP mit Grünordnungsplan „Solarpark Igelsdorf-Süd“

Satzungsausfertigung BBP (PDF)
Satzungsausfertigung Begründung mit Umweltbericht (PDF)
Satzungsausfertigung Zusammenfassende Erklärung (PDF)

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat mit Beschluss vom 29.02.2024 den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Igelsdorf-Süd“ zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich kann aus dem nachfolgenden Lageplan (nicht maßstäblich) entnommen werden.

Lageplan Solarpark (JPG)

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Bauamt, Waaggasse 2 während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses (Montag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Stadt Baiersdorf, 01.04.2024
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin

 

Öffentl. Bekanntmachung über erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentl. Belange gem. §4a Abs.3 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen BBP mit Grünordnungs-, Vorhaben- und Erschließungsplans

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.07.2022 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 19.07.2022, beraten und gebilligt, sowie für die vorgezogen Beteiligung der Bürger und Behörden vom 08.08.2022 bis zum 08.09.2022 bestimmt. In der Sitzung am 17.01.2023 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Bürger zur Kenntnis genommen und abgewogen. Ferner hat der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Baiersdorf in seiner Sitzung am 17.01.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 05.01.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. In der Sitzung am 14.11.2023 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Bürger zum Entwurf in der Fassung vom 05.01.2023 zur Kenntnis genommen und abgewogen. Zur Lösung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte durch das Vorhaben wurde weitere CEF–Flächen ergänzt, daher hat der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Baiersdorf in seiner Sitzung beschlossen, für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 06.10.2023 eine nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB durchzuführen.
Dabei wird § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und/oder ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Zudem wird die Dauer der Auslegung bzw. die Frist für die Beteiligung verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Aufgrund einer redaktionellen Änderung in der Plandarstellung wird der Verfahrensschritt wiederholt und die Unterlagen mit der Planfassung vom 06.10.2023 nochmal in der Fassung vom 15.01.2024 mit der geänderten Plangraphik (die externen Ausgleichsflächen werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen) ausgelegt.
Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilflächen, die im südlichen Stadtgebiet von Baiersdorf (Landkreis Erlangen Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken) beidseits der Bahnlinie Nürnberg – Bamberg liegen. Im Geltungsbereich des geplanten Sondergebiets befinden sich die Fl.Nrn. 3237, 3238, 3239, 3240, 3242, 4002, 4005 östlich der Bahnlinie und Fl.Nrn. 722, 722/2, 723, 724, westlich der Bahnlinie jeweils Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich mit den Teilflächen des geplanten Sondergebiets umfasst insgesamt 11,02 ha. Ferner befinden sich noch die Teiflächen mit den Ausgleichsflächen auf den Fl.Nrn. 3247/6, 3248/4 westlich der Bahnlinie und 3217, 3205 und TF 3206, östlich der Bahnlinie mit insgesamt 2,2 ha im Geltungsbereich.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.
Zur Kompensation des mit der Anlage der Photovoltaik-Freiflächenanlage verbundenen naturschutzrechtlichen Eingriffs sind innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes rund um das geplante Sondergebiet auf einer Fläche von insgesamt 1,1 ha interne Ausgleichsflächen/-Maßnahmen festgesetzt.
Ferner sind im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG für die Feldlerche externe Ausgleichs- und CEF-Flächen auf den Flurnummern 3205 sowie auf den Teilflächen der Flurnummern 3206 und 3217 Gemarkung Baiersdorf vorgesehen.
Darüber hinaus sind CEF-Flächen im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG für den Kiebitz auf den Flurnummern 3248/4 und 3247/6 sowie auf einer Teilfläche von 3217 Gemarkung Baiersdorf vorgesehen.
Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (ohne Maßstab).

Bebauungsplan Solarpark Igelsdorf Süd (JPG)

Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 15.01.2024 einschließlich der umweltrelevanten Informationen können im Rahmen der erneuten und verkürzten öffentlichen Auslegung in der Zeit von Freitag, 01.02.24 bis einschließlich Freitag, 16.02.24 eingesehen werden. Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter 09133/7790-30 oder per E-Mail an stadtplanungsamt(@)baiersdorf.de gestellt werden.
Hinweis:

  • Für Bürger, denen es nicht möglich ist, die Unterlagen im Internet einzusehen, besteht die Möglichkeit per E-Mail oder Telefon einen Termin für die Einsichtnahme im Rathaus zu vereinbaren.
  • Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten des Rathauses während der o. g. Frist im Foyer des Rathauses (EG) möglich. Die jeweils aktuell geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten.
  • Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den oben beschriebenen geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in elektronischer Form zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch persönlich oder über den Postweg übermittelt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Berichte und Gutachten

  • Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Photovoltaik – Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 15.01.2024, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für die Anlage in Baiersdorf: Büro für Artenschutz 2022: Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (Stand 08/2022) (zu den Auswirkungen auf die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie europäische Vogelarten (insb. Feldlerche) einschließlich erforderlicher Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen)
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für die Anlage (PV2, Stumpfäcker)  in Baiersdorf: Büro für Artenschutz 2022: Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (Stand 09/2022) (zu den Auswirkungen auf die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie europäische Vogelarten (insb. Feldlerche) einschließlich erforderlicher Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen)

Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

  • Schutzgut Mensch: Keine Blendwirkung auf Fahrzeugführer der Bahnlinie und Straßenverkehr sowie auf Wohngebiete
  • Schutzgut Boden: Vorkehrungen zum Bodenschutz, keine Informationen zu Altlasten oder Verdachtsflächen,
  • Schutzgut Wasser: Umgang mit Niederschlagswasser, Retentionsvermögen, Erhaltung Oberflächengewässer
  • Schutzgut Pflanzen, Tiere: Ausgleichsflächen, besonderes Artenschutzrecht für Vogelarten insbesondere Kiebitz, Maßnahmen zur Eingrünung, externe Ausgleichsflächen mit CEF-Maßnahmen, Vermeidungsmaßnahmen Artenschutz
  • Schutzgut Landschaft: Eingrünung
  • Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch
  • Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange: Bodendenkmal, Ausgleichsbilanzierung, Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Einfluss des Vorhabens auf die St 2244, Umgang mit Bahnanlagen benachbart zum geplanten Vorhaben und mit der Bahnstromleitung innerhalb des Geltungsbereiches des Vorhabens

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Baiersdorf, 15.01.2024
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin

Öffentl. Bekanntmachung über erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentli. Belange gem. §4a Abs.3 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen BBP mit Grünordnungs-, Vorhaben- und Erschließungsplans

Der Stadtrat in seiner Sitzung vom 21.07.2022 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 19.07.2022, beraten und gebilligt. sowie für die vorgezogen Beteiligung der Bürger und Behörden vom 08.08.2022 bis zum 08.09.2022 bestimmt. In der Sitzung am 17.01.2023 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Bürger zur Kenntnis genommen und abgewogen. Ferner hat der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Baiersdorf in seiner Sitzung am 17.01.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 05.01.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. In der Sitzung am 14.11.2023 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Bürger zum Entwurf in der Fassung vom 05.01.2023 zur Kenntnis genommen und abgewogen. Zur Lösung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte durch das Vorhaben wurde weitere CEF – Flächen ergänzt, daher hat der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Baiersdorf in seiner Sitzung beschlossen, für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 06.10.2023 eine nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB durchzuführen.
Dabei wird § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und/oder ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Zudem wird die Dauer der Auslegung bzw. die Frist für die Beteiligung verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilflächen, die im südlichen Stadtgebiet von Baiersdorf (Landkreis Erlangen Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken) beidseits der Bahnlinie Nürnberg – Bamberg liegen. Im Geltungsbereich befinden sich die Fl.Nrn. 3237, 3238, 3239, 3240, 3242, 4002, 4005 östlich der Bahnlinie und Fl.Nrn. 722, 722/2, 723, 724 westlich der Bahnlinie jeweils Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich mit den beiden Teilflächen umfasst insgesamt 11,02 ha.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.
Zur Kompensation des mit der Anlage der Photovoltaik-Freiflächenanlage verbundenen naturschutzrechtlichen Eingriffs sind innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes rund um das geplante Sondergebiet auf einer Fläche von insgesamt 1,1 ha interne Ausgleichsflächen/-Maßnahmen festgesetzt.
Ferner sind im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG für die Feldlerche externe Ausgleichs- und CEF-Flächen auf den Flurnummern 3205 sowie auf den Teilflächen der Flurnummern 3206 und 3217 Gemarkung Baiersdorf vorgesehen.
Darüber hinaus sind CEF-Flächen im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG für den Kiebitz auf den Flurnummern 3248/4 und 3247/6 sowie auf einer Teilfläche von 3217 Gemarkung Baiersdorf vorgesehen.
Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos)

Bebauungsplan Solarpark Igelsdorf Süd (JPG)

Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 06.10.2023 einschließlich der umweltrelevanten Informationen, können im Rahmen der erneuten und verkürzten öffentlichen Auslegung in der Zeit Freitag, 01.12.23 bis einschließlich Freitag, 15.12.23 im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung aus. Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter 09133/7790-30 oder per E-Mail an stadtplanungsamt(@)baiersdorf.de gestellt werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den oben beschriebenen geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in elektronischer Form zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch persönlich oder über den Postweg übermittelt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Berichte und Gutachten

  • Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Photovoltaik – Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 06.10.2023, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für die Anlage in Baiersdorf: Büro für Artenschutz 2022: Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (Stand 08/2022) (zu den Auswirkungen auf die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie europäische Vogelarten (insb. Feldlerche) einschließlich erforderlicher Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen)
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für die Anlage (PV2, Stumpfäcker)  in Baiersdorf: Büro für Artenschutz 2022: Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (Stand 09/2022) (zu den Auswirkungen auf die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie europäische Vogelarten (insb. Feldlerche) einschließlich erforderlicher Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen)

Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

  • Schutzgut Mensch: Keine Blendwirkung auf Fahrzeugführer der Bahnlinie und Straßenverkehr sowie auf Wohngebiete
  • Schutzgut Boden: Vorkehrungen zum Bodenschutz, keine Informationen zu Altlasten oder Verdachtsflächen,
  • Schutzgut Wasser: Umgang mit Niederschlagswasser, Retentionsvermögen, Erhaltung Oberflächengewässer
  • Schutzgut Pflanzen, Tiere: Ausgleichsflächen, besonderes Artenschutzrecht für Vogelarten insbesondere Kiebitz, Maßnahmen zur Eingrünung, externe Ausgleichsflächen mit CEF-Maßnahmen, Vermeidungsmaßnahmen Artenschutz
  • Schutzgut Landschaft: Eingrünung
  • Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch
  • Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange: Bodendenkmal, Ausgleichsbilanzierung, Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Einfluss des Vorhabens auf die St 2244, Umgang mit Bahnanlagen benachbart zum geplanten Vorhaben und mit der Bahnstromleitung innerhalb des Geltungsbereiches des Vorhabens

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Baiersdorf, 01.12.2023
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen BBP mit Grünordnungs-, Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 3 Abs 2 BauGB

Der Entwurf vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 05.01.2023 einschließlich der umweltrelevanten Informationen liegt in der Zeit von Mittwoch, 08.03. bis einschließlich Dienstag, 11.04. im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus.

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen BBP mit Grünordnungs-, Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 4 Abs 2 BauGB

Der Entwurf vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 05.01.2023 einschließlich der umweltrelevanten Informationen liegt in der Zeit von Mittwoch, 09.02. bis einschließlich Montag, 13.03. im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des BBP „Solarpark Igelsdorf Süd“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat in seiner Sitzung vom 21.07.2022 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 19.07.2022, beraten und gebilligt. Ferner wurde die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich  durch die o.g. Bauleitplanung berührt werden können, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel am Verfahren beteiligt.
Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilflächen, die im südlichen Stadtgebiet von Baiersdorf (Landkreis Erlangen Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken) beidseits der Bahnlinie Nürnberg – Bamberg liegen. Im Geltungsbereich befinden sich die Fl.Nrn. 3237, 3238, 3239, 3240, 3242, 4002, 4005 östlich der Bahnlinie und Fl.Nrn. 722, 722/2, 723, 724 westlich der Bahnlinie jeweils Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich mit den beiden Teilflächen umfasst insgesamt 11,02 ha. Dieser Bereich soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Die Lage und Abgrenzung sind aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Lage des Vorhabens "Solarpark Igelsdorf Süd" (JPG)
Geltungsbereich Des Vorhabens "Solarpark Igelsdorf Süd" (JPG)

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Ausgleichsfläche
Zur Kompensation des mit der Anlage der Photovoltaik-Freiflächenanlage verbundenen naturschutzrechtlichen Eingriffs sind innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes rund um das geplante Sondergebiet auf einer Fläche von insgesamt 1,1 ha interne Ausgleichsflächen/-Maßnahmen festgesetzt.

Ausgleichsfläche des Vorhabens "Solarpark Igelsdorf Süd" (JPG)

Ferner ist im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG für die Feldlerche eine externe Ausgleichsfläche auf einer Teilfläche der Flurnummer 3205 und 3217 Gemarkung Baiersdorf vorgesehen.

Der Vorentwurf mit Begründung und weiteren Anlagen, liegen in der Zeit von Montag, 08.08.2022 bis einschließlich Donnerstag, 08.09.2022 im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Baiersdorf, 01.08.2022
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin

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