Stadt Baiersdorf

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Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Kreuzbach Nord – Flur-Nr. 91/3“

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 21.10.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „SO Einzelhandel Aldi-Markt Am Kreuzbach sowie Gewerbegebiet Am Kreuzbach“ für die Flur-Nr. 91/3 vorhabenbezogenen zu ändern. Vorgesehen ist, die bisher konkrete festgesetzte Nutzung „metallverarbeitender Betrieb“ allgemein in „Gewerbegebiet“ zu ändern. Zulässig sollen künftig nur solche Vorhaben sein, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 
Die Lage des Plangebietes kann dem nachfolgenden Übersichtslageplan entnommen werden.

Übersichtslageplan (JPG)

Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden: durch die Flur-Nrn. 91/1 und 92, Gemarkung Wellerstadt
Im Osten: durch die Flur-Nrn. 90 und 90/1, Gemarkung Wellerstadt
Im Süden: durch die Flur-Nrn. 91/5 und 91/6, Gemarkung Wellerstadt
Im Westen: durch die Flur-Nr. 92, Gemarkung Wellerstadt
Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nr. 91/3 der Gemarkung Wellerstadt mit einer Fläche von 0,1848 ha.
Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Detaillageplan entnommen werden.

Detaillageplan (JPG)

Ein Planvorentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Bau- und Verkehrsausschuss am 16.11.2021 beschlossen worden.
Der Planvorentwurf kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 13.12.2021 bis 13.01.2022 im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, Bauamt (2. Stock) zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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