Stadt Baiersdorf

Seitenbereiche

Volltextsuche

Seiteninhalt

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss BBP Siedlerstr. mit 2. BBP-Änderung Igelsdorf & frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des g. BBP im Verfahren nach § 13 a BauGB

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 18.09.2025 beschlossen, für einen innerörtlichen Bereich den Bebauungsplan (BBP) Siedlerstraße aufzustellen. Ein Teilbereich des Geltungsbereiches liegt im Umgriff des aus dem Jahr 1961 stammenden Bebauungsplanes Igelsdorf, der zu diesem Zwecke ein 2. Mal geändert wird.

Lageplan Geltungsbereich BBP Siedlerstraße mit Änderungsbereich BBP Igelsdorf (JPG)

Ein Planvorentwurf ist von der Planergemeinschaft Ingenieurbüro Schönfelder IBS, Bischberg, und dem Büro arc.grün, Kitzingen, ausgearbeitet und vom Stadtrat am 14.10.2025 zustimmend beschlossen worden.
Es kommt das Verfahren nach § 13a BauGB zur Anwendung. Dabei wird der Ablauf beschleunigt durchgeführt und auf die Erarbeitung von Umweltbericht und Eingriffs-/Ausgleichsermittlung ebenso wie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange verzichtet.
Der Planvorentwurf kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 3. November 2025 bis 21. November 2025 ​​​​​​eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung im Foyer (EG) öffentlich aus.
Innerhalb der o. g. Frist können Stellungnahmen – vorzugsweise per E-Mail an Stadtplanungsamt(@)baiersdorf.de, aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift – abgegeben werden.

Datenschutz: Die Verarbeitung personengebundener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absendeangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weiter Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, dass ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Baiersdorf, 31.10.2025
Eva Ehrhardt-Odörfer
1. Bürgermeisterin

Weitere Informationen