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Die Stadt Baiersdorf beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Die Stadt Baiersdorf beteiligt sich am Breitband Förderprogramm des Freistaates Bayern.
Ziel dieses Verfahrens ist es, die aktuelle Breitbandversorgung grundstücksgenau zu untersuchen und „weiße Flecken" (= Breitbandanschlüsse unter 30 Mbit/s im Download) gefördert erschließen zu lassen.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Die Stadt Baiersdorf hat mit der Firma inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH einen Kooperationsvertrag für den geförderten Breitbandausbau unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Stadt Baiersdorf zum Kooperationsvertrag kann in dem nachfolgendem Dokument eingesehen werden.
Die Stadt Baiersdorf hat gemäß der Bayerischen Breitbandrichtlinie einen Zuwendungsbescheid (gezeichnet am 03.08.2020) erhalten.
Folgend finden Sie die Bekanntmachung der Stadt Baiersdorf bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR).
Die Stadt Baiersdorf führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.
HINWEIS: Aus gegebener Veranlassung wurde die Frist zur Abgabe der Angebote bis Dienstag, 25.06.2019 um 12.00 Uhr verlängert.
Die Stadt Baiersdorf bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote bis zum 29.05.2019 einzureichen.
Bekanntmachung Auswahlverfahren.pdf
Karte Erschließungsgebiete.pdf
Adressen zu den Erschließungsgebieten.pdf
Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Stadt Baiersdorf vom 20.10.2018 bis zum 22.11.2018 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Die Stadt Baiersdorf veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung im Versorgungsgebiet der Stadt Baiersdorf zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer zur Zeit angeboten werden.
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand der zur Verfügung stehende Informationen oder/und öffentlich zugänglicher Quellen (u. a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.
Die Breitband Ist-Versorgung für die Stadt Baiersdorf kann nachfolgend eingesehen werden.