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Die Stadt Baiersdorf ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. (AGFK).
Mitglieder der AGFK Bayern können Städte, Gemeinden und Landkreise werden, die sich mit Nachdruck für die Förderung des Radverkehrs in der Nahmobilität einsetzen und sich zum Ziel setzen, bestimmte Qualitätskriterien zu erreichen. Die Einhaltung dieser Kriterien wird bei Aufnahme und in regelmäßigen Abständen von sieben Jahren durch die in der Satzung vorgesehene unabhängige Kommission überprüft. Mitgliedskommunen der AGFK Bayern fühlen sich diesem Anliegen verpflichtet und setzen sich zum Ziel die offizielle Auszeichnung als „fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verliehen zu bekommen.
Mehr zur AGFK finden Sie HIER.
Erfahren Sie mehr über unseren Radverkehrsbeauftragten.
Die Stadt Baiersdorf fördert ab 01.01.2021 auch die Anschaffung eines Lastenfahrrads.
Hier erfahren Sie mehr zum Rad fahren in und um Baiersdorf.
Weitere Informationen rund um das Thema Fahrrad: ADFC
Radroutenplaner: Bayernnetz für Radler
Fahrradwege: BayernAtlas
Sie kennen alle Verkehrsregeln? Sind Sie sicher?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird regelmäßig überarbeitet und dabei ergeben sich auch neue Regelungen.
In der folgenden Broschüre finden Sie Hinweise zu einigen Regeln die vor allem den Radverkehr betreffen, aber auch den Autoverkehr, wo er mit Radverkehr zu tun hat.
Nur wer in Kenntnis der aktuellen Regelungen im Straßenverkehr ist, kann dazu beitragen Konflikte zu entschärfen oder erst gar nicht aufkommen zu lassen. So gelingt ein faires und sicheres Miteinander im Verkehr.