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Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 19.09.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet Münchswiesen I +" beschlossen.
Der Ferienausschuss der Stadt Baiersdorf hat darüber hinaus am 30.03.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen I+" i.d.F. vom 24.03.2020. gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt.
Geltungsbereich Münchswiesen I+ (JPG)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 1203/1; 1204; 1205/2; 1207/5; 2941; 2942; 2943; 2943/2; 2944; 2945; der Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich hat eine Flächengröße von ca. 3,63 ha.
Für die erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Eingriffe in Natur und Landschaft sind die Grundstücke Fl.Nr. 1138 Gemarkung Baiersdorf vorgesehen. Die Lage ist der folgenden Darstellung zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Nachdem die Grundstücke im Gewerbegebiet „Münchswiesen“ nach kürzester Zeit bereits verkauft waren und die Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken das Angebot aus dem Gewerbegebiet „Münchswiesen-II“ weit übersteigt, sieht sich die Stadt Baiersdorf veranlasst, das Gewerbegebiet nach Norden zu erweitern. Mit dem Gewerbegebiet „Münchswiesen I+“ soll zumindest die konkrete und aktuelle Nachfrage nach Baugrundstücken befriedigt werden.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes ist das Büro Bökenbrink, Planen & Beraten, Schloßstraße 9, 90562 Kalchreuth, beauftragt worden.
Öffentliche Auslegung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben vom 11.10.2022 bis 11.11.2022.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist zur Planung schriftlich oder mündlich (telefonisch) zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut | Art der Information |
Mensch | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches für Wohnfunktionen (Lage, Vorbelastungen, Wohnverhältnisse und mögliche Immissionen) und Naherholung (Lage, Zugänglichkeit, Erholungseinrichtungen). Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
Tiere und Pflanzen, Biodiversität | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches anhand von Bestandserfassung (Vegetation und Bebauung), Datenerfassung (Bay. Biotopkartierung) sowie bestehender Vorbelastungen und Beeinträchtigungen. Relevanzabschätzung möglicher Belange streng geschützter Arten und Bewertung potentieller Habitate. Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
Boden | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Topographie, Bodenverhältnisse (Übersichtsbodenkarte LfU), Vorbelastung (Bebauung, Versiegelung, anthropogen Überprägung) und voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
Wasser | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. vorhandener und angrenzender Oberflächengewässer, angenommener Grundwasserstand, vorhandene Wasserschutzgebiete sowie Ermittlungen bzgl. Hochwasserereignisse. |
Klima und Luft | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, Vorbelastung und kleinklimatischer Funktionen (Frisch-/Kaltluftentstehung, Luftaustausch und Luftleitbahn für Belastungsräume). |
Landschaft | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, Einsehbarkeit, Vorbelastung und landschaftsbildprägender Strukturen. |
Kultur- und Sachgüter | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, gemeldeter Denkmäler (BayernAtlas, LfU) und Abständen zu Baudenkmälern sowie mögliche Beeinträchtigungen (Bedrängende Wirkung, Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen) dieser. |
Ausführlichere Informationen hierzu finden sich im Umweltbericht.
Darüber hinaus liegen folgende Gutachten vor:
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Stellungnahme | Art der Information |
Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten | Hinweis auf Immissionen aus der Landwirtschaft wie Lärm, Staub, Geruch |
DB Service Immobilien GmbH | Hinweis auf Immissionen aus dem Bahnbetrieb wie Lärm, Erschütterungen oder ähnliches, einschließlich dem digitalen Zugbahnfunk — GSM-R |
Landratsamt Erlangen-Höchstadt | Hinweise zum Immissionsschutz und die entstehenden Beschränkungen der Gewerbebetriebe. |
Landratsamt Erlangen-Höchstadt | Aus infektions- und trinkwasserhygienischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände |
Landratsamt Erlangen-Höchstadt | Hinweis auf die Erforderlichkeit eines Baugrundgutachtens und der Regenwasserableitung |
Landratsamt Erlangen-Höchstadt | Hinweise zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung |
Landratsamt Erlangen-Höchstadt | Hinweise zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz |
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg | Hinweise zur Entwässerung und dem Hochwasserschutz |
Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter 09133/7790-30 oder per E-Mail an stadtplanungsamt@baiersdorf.de gestellt werden.
Hinweis aufgrund der aktuellen Corona-Situation
Für Bürger/innen besteht auch die Möglichkeit per E-Mail oder Telefon einen Termin für die Einsichtnahme im Rathaus zu vereinbaren.
Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten des Rathauses zum vereinbarten Termin im Foyer des Rathauses (EG) möglich. Die jeweils aktuell geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die nicht während der Auslegungsfrist abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Baiersdorf, 30.09.2022
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin