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Bebauungsplan (PDF)
Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan (PDF)
Baugrundgutachten (PDF)
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (PDF)
Schalltechnische Untersuchung (PDF
Bebauungsplan (PDF)
Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan (PDF)
Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 19.09.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet Münchswiesen I +" beschlossen.
Der Ferienausschuss der Stadt Baiersdorf hat darüber hinaus am 30.03.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen I+" i.d.F. vom 24.03.2020. gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Münchswiesen I+“ fand in der Zeit vom 06.10.2022 bis 11.11.2022 die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.
In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 27.02.2024 wurden die Stellungnahmen und Anregungen aus den o. g. Verfahrensschritten gemäß §§ 3 und 4 BauGB durch das Planungsbüro Bökenbrink vorgestellt, im Gremium erörtert und beschlussmäßig behandelt. Der geänderte Entwurf der Bauleitplanung i.d.F.v. 27.02.2024 wurde gebilligt und die Durchführung der erneuten Öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 1203/1, 1204, 1205/2, 1207/5, 1207/6, 2941, 2942, 2943, 2943/2, 2944, 2945; der Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich hat eine Flächengröße von ca. 3,63 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt
Geltungsbereich des Gewerbegebietes (JPG)
Für die erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Eingriffe in Natur und Landschaft sind die Grundstücke Fl.Nr. 1138 Gemarkung Baiersdorf vorgesehen. Die Lage ist den folgender Darstellung zu entnehmen.
Lage des Gewerbegebietes (JPG)
Ziel und Zweck der Planung
Nachdem die Grundstücke im Gewerbegebiet „Münchswiesen“ nach kürzester Zeit bereits verkauft waren und die Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken das Angebot aus dem Gewerbegebiet „Münchswiesen-II“ weit übersteigt, sieht sich die Stadt Baiersdorf veranlasst, das Gewerbegebiet nach Norden zu erweitern. Mit dem Gewerbegebiet „Münchswiesen I+“ soll zumindest die konkrete und aktuelle Nachfrage nach Baugrundstücken befriedigt werden.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes ist das Büro Bökenbrink, Planen & Beraten, Schloßstraße 9, 90562 Kalchreuth, beauftragt worden.
Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Münchswiesen I+“ in der Fassung vom 27.02.2024 mit Begründung sowie den umweltrelevanten Informationen können im Rahmen der erneuten und verkürzten öffentlichen Auslegung in der Zeit von Freitag, 01.03.2024 bis einschließlich Donnerstag, 21.03.2024 eingesehen werden.
Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter 09133/7790-30 oder per E-Mail an stadtplanungsamt@baiersdorf.de gestellt werden.
Hinweis
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht des Büro Team 4, Landschaftsarchitekten, mit Aussagen zu
Schutzgut | Art der Information |
Mensch | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches für Wohnfunktionen (Lage, Vorbelastungen, Wohnverhältnisse und mögliche Immissionen) und Naherholung (Lage, Zugänglichkeit, Erholungseinrichtungen). Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
Tiere und Pflanzen, Biodiversität | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches anhand von Bestandserfassung (Vegetation und Bebauung), Datenerfassung (Bay. Biotopkartierung) sowie bestehender Vorbelastungen und Beeinträchtigungen. Relevanzabschätzung möglicher Belange streng geschützter Arten und Bewertung potentieller Habitate. Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
Boden | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Topographie, Bodenverhältnisse (Übersichtsbodenkarte LfU), Vorbelastung (Bebauung, Versiegelung, anthropogen Überprägung) und voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
Wasser | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. vorhandener und angrenzender Oberflächengewässer, angenommener Grundwasserstand, vorhandene Wasserschutzgebiete sowie Ermittlungen bzgl. Hochwasserereignisse. Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
Klima und Luft | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, Vorbelastung und kleinklimatischer Funktionen (Frisch-/Kaltluftentstehung, Luftaustausch und Luftleitbahn für Belastungsräume). Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
Landschaft | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, Einsehbarkeit, Vorbelastung und landschaftsbildprägender Strukturen. Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
Kultur- und Sachgüter | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, gemeldeter Denkmäler (BayernAtlas, LfU) und Abständen zu Baudenkmälern sowie mögliche Beeinträchtigungen (Bedrängende Wirkung, Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen) dieser. Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
Ausführlichere Informationen hierzu finden sich im Umweltbericht.
Darüber hinaus liegen folgende Gutachten vor:
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Stellungnahme | Art der Information |
Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten | Hinweis auf Immissionen aus der Landwirtschaft wie Lärm, Staub, Geruch |
DB Service Immobilien GmbH | Hinweis auf Immissionen aus dem Bahnbetrieb wie Lärm, Erschütterungen oder ähnliches, einschließlich dem digitalen Zugbahnfunk — GSM-R |
Landratsamt Erlangen-Höchstadt | Hinweise zum Immissionsschutz und die entstehenden Beschränkungen der Gewerbebetriebe. |
Landratsamt Erlangen-Höchstadt | Aus infektions- und trinkwasserhygienischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände |
Landratsamt Erlangen-Höchstadt | Hinweis auf die Erforderlichkeit eines Baugrundgutachtens und der Regenwasserableitung |
Landratsamt Erlangen-Höchstadt | Hinweise zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung |
Landratsamt Erlangen-Höchstadt | Hinweise zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz |
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg | Hinweise zur Entwässerung und dem Hochwasserschutz |
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Baiersdorf, 01.03.2024
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin