Stadt Baiersdorf

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13. Änderung FNP mit Landschaftsplan im Bereich BBP "Solarpark Igelsdorf-Süd" - Bekanntmachung der Genehmigung

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat mit Beschluss vom 16.11.2023 die 13. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich „Solarpark Igelsdorf Süd“ festgestellt.
Mit Bescheid vom 18.01.2024 (Az. 62.1 6100/115/II/23) hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die 13. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in der Fassung vom 06.10.2023 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 13. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes wirksam.
Jedermann kann die 13. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Flächennutzungs- und Landschaftsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Bauamt der Stadt Baiersdorf während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die 13. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung kann auch auf der Webseite der Stadt Baiersdorf (www.baiersdorf.de) eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Vorschriften sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 Baugesetzbuch wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und Begründung mit Umweltbericht schriftlich gegenüber der Stadt Baiersdorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden ist.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 Baugesetzbuch hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Baiersdorf, den 01.03.2024
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf zur 13. Änderung FNP von Baiersdorf nach § 3 Abs 2 BauGB

Der Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan „Photovoltaik-Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 05.01.2023 einschließlich der umweltrelevanten Informationen liegen in der Zeit von Mittwoch, 08.03. bis einschließlich Dienstag, 11.04. im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus.

Blendgutachten Ostseite (PDF)
Blendgutachten Westseite (PDF)
Artenschutz-Gutachten Ostseite (PDF)
Artenschutz-Gutachten Westseite (PDF)

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf zur 13. Änderung FNP von Baiersdorf nach § 4 Abs 2 BauGB

Der Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan „Photovoltaik-Solarpark Igelsdorf Süd“ in der Fassung vom 05.01.2023 einschließlich der umweltrelevanten Informationen liegen in der Zeit von Mittwoch, 09.02. bis einschließlich Montag, 13.03. im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat in seiner Sitzung vom 21.07.2022 den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik – Solarpark Igelsdorf Süd“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht – jeweils in der Fassung vom 19.07.2022, beraten und gebilligt. Ferner wurde die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die o.g. Bauleitplanung berührt werden können, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel am Verfahren beteiligt.
Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilflächen, die im südlichen Stadtgebiet von Baiersdorf (Landkreis Erlangen Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken) beidseits der Bahnlinie Nürnberg – Bamberg liegen. Im Geltungsbereich befinden sich die Fl.Nrn. 3237, 3238, 3239, 3240, 3242, 4002, 4005 östlich der Bahnlinie und Fl.Nrn. 722, 722/2, 723, 724 westlich der Bahnlinie jeweils Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich mit den beiden Teilflächen umfasst insgesamt 11,02 ha. Dieser Bereich soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Die Lage und Abgrenzung sind aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Lage des Vorhabens "Solarpark Igelsdorf Süd" (JPG)
Geltungsbereich des Vorhabens "Solarpark Igelsdorf Süd" - maßstabslos (JPG)

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.
Der Vorentwurf mit Begründung und weiteren Anlagen, liegen in der Zeit von Montag, 08.08. bis einschließlich Donnerstag, 08.09.2022 im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter 09133/7790-30 oder per E-Mail an stadtplanungsamt@baiersdorf.de gestellt werden.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur Flächennutzungsplan
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Baiersdorf, 01.08.2022
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin

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