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FNP Planblatt - Entwurf (Stand 05.2024) (PDF)
Begründung zum FNP (PDF)
Umweltbericht zum FNP (PDF)
Leitbild FNP (PDF)
Tatsächliche Nutzung der Flächen (PDF)
Mensch und Gesundheit (PDF)
Tiere, Pflanzen und bioligische Vielfalt (PDF)
Boden (PDF)
Wasser (PDF)
Übersicht Klima und Luft (PDF)
Landschaft (PDF)
Sachgüter und Kultur (PDF)
Schutzgut Fläche (PDF)
Flächenpotentiale FNP (PDF)
Entwicklungsziel Igelsdorf (PDF)
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (PDF)
Stellungnahme Bürger aus der formellen Beteiligung (PDF)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 beschlossen, einen neuen Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet der Stadt Baiersdorf aufzustellen.
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange (§§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1) sowie öffentlicher Auslegung und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2) hat der Stadtrat am 31.07.2025 beschlossen, aufgrund von Änderungen die die Grundzüge der Planung betreffen, den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan erneut auszulegen (§ 4a Abs. 3 BauGB).
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen zur Beteiligung - Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2025 - liegen in der Zeit vom 02.10. bis einschließlich 03.11.2025 im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung im Foyer (EG) öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollten nach Möglichkeit elektronisch vorgebracht werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgebeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter 09133/7790-30 oder per E-Mail an stadtplanungsamt(@)baiersdorf.de gestellt werden.
Alle eingegangenen Stellungnahmen aus den Verfahren (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) wurden sachgerecht abgewogen und in der Planfassung Entwurf vom 31.07.2025 berücksichtigt. Die Beschlussbuchauszüge vom 27.05.2024 und vom 31.07.2025 mit der Zusammenfassung aller eingegangenen Stellungnahmen zu den vorherigen Planfassungen und der Abwägung der Verwaltung ist zusammen mit den Unterlagen zum Entwurf vom 31.07.2025 im Internet veröffentlicht und liegt öffentlich zur Einsicht aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (§ 3 Abs.2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB):
1. Begründung zum Entwurf (Fassung: 27.05.2024 / 31.07.2025)
- Übergeordnete landschaftsplanerische Vorgaben der Landes- und Regionalplanung
- Vorgaben zum Boden-, Klimaschutz, Wasserhaushalt, zum Naturschutz
- Zielsetzungen gem. Waldfunktionsplan
- Übergeordneten naturschutzfachlichen Ziele aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm
- Im Zuge der Planung abgeleitete Leitbilder zur Landschaftsentwicklung:
* Berücksichtigung Gewässernetz als landschaftliche Leitstruktur
* Berücksichtigung bedeutsamer Ökosystemleistungen
* Berücksichtigung wertvoller Landschaftsräume als ökologische Kerngebiete
* Vernetzung örtlicher Besonderheiten sowie von Stadt und Landschaft
* Erhalt breiter Freiräume zwischen den eigenständigen Siedlungseinheiten
* Betonung der Ortseingänge und Schaffung grüner Ortsränder
- Im Zuge der Planung abgeleitete Maßnahmen zur Landschaftsentwicklung:
* Schutz und Förderung von Natur, Landschaft und Biodiversität durch z.B. Erhalt bestehender Schutzgebiete, Ressourcenangepasste Grünlandnutzung, Umwandlung von Acker in Grünland (Regnitztal), Maßnahmen zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft für Sonderstandort wie Feucht- und Trockenstandorte; Zielsetzungen zum Biotopverbund und zu Verbundachsen feucht und trocken, Aussagen zu Förderung spezifischer Arten und deren Lebensräume, Maßnahmen zum Walderhalt und zur Klimaanpassung
* Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes z.B. Einbindung neuer Bauflächen in die Landschaft, Erhalt und Neuanlage von Baumreihen, Waldränder, Säumen, Streuobst, Neudarstellung von Grünflächen und Grünverbindungen
2. Umweltbericht zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (27.05.2024 /31.07.2025)
- Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Schutzgüter in ihrem Bestand und bezogen auf ihre Empfindlichkeit gegenüber den verschiedenen Inhalten des Flächennutzungsplans sowie den Entwicklungen der Landschaft beschrieben, auf ihre Auswirkungen geprüft sowie Aussagen zu Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen hinsichtlich des jeweiligen Schutzgutes getroffen.
* Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Aussagen zu vorhandenen Lärmbelastungen (Verkehr), zum Immissionsschutz, zur Störfallvorsorge, sowie zu Erholung und zum Regionalen Grünzug
* Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt: Aussagen zu den Schutzgebieten, Artvorkommen aus der Biotop- und Artenschutzkartierung, dem Arten- und Biotopschutzprogramm, Gebietskulissen für den Artenschutz, sowie aus spezifischen, vorliegenden Kartierungen
* Schutzgut Boden: Aussagen zu Geologie, Bodenarten, Bodenfunktionen, Erosionsneigung, Altlasten
* Schutzgut Wasser: Aussagen zu Grundwasser- und Trinkwasserschutz; Aussagen zu Oberflächengewässern und Hochwasserschutzmaßnahmen
* Schutzgut Klima und Luft: Aussagen Luftreinhaltung / Lufthygiene, zur humanbioklimatischen Belastungssituation und Ausgleichräumen
* Schutzgut Landschaft: Aussagen zu den Naturräumen und dem Landschafts- und Ortsbild sowie zum Regionalen Grünzug
* Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Aussagen zu Bau- und Bodendenkmälern, Kulturgütern und bedeutsamen Kulturlandschaften
* Schutzgut Fläche: Aussagen zu Flächeninanspruchnahmen der Planung
- Bewertung der Umweltauswirkungen einschl. der Prognose bei Durchführung der Planung sowie Wechsel- und Summenwirkung
- Prüfung der europarechtlichen Anforderungen an den Arten- und Gebietsschutz
- Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
- Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich: Ermittlung des Kompensationsbedarfs
- Alternative Planungsmöglichkeiten sowie methodisches Vorgehen und Schwierigkeiten
3. Eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen (Verfahren §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB, August – September 2023) von Behörden und Ämtern, von Verbänden und aus der Öffentlichkeit
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit:
- Aufnahme bestehender Lärmschutzeinrichtungen und Nutzungseinschränkungen aus Gründen des Immissionsschutzes (LRA)
- Anbauverbotszonen und Baubeschränkungszone Autobahn (Autobahn Nordbayern, Staatliches Bauamt)
- Emissionen von Bahnanlagen (DB Immobilien)
- Schutzabstände von Hoch- und Mittelspannungsleitungen (Bayernwerk)
- Anbindung neuer Bauflächen an das Fuß- und Radwegenetz (RMF, LRA)
- Zielverstoß Gewerbeausweisung im Regionalen Grünzug (Funktion Erholungsvorsorge) (PV)
- Immissionsabstände (Mindestabstände) zu bereits vorhandenen Viehbeständen (AELF)
Schutzgut Tiere und Pflanzen:
- Konflikt zwischen PV-Suchräumen und Brutplätzen Kiebitz (LRA)
- Gebietskulisse Feldvögel und Wiesenbrüter (Öffentlichkeit)
- Zielverstoß Gewerbeausweisung im Regionalen Grünzug (Funktion Biotopverbund) (RMF)
- Rücksicht auf agrarstrukturelle Belange bei Ausgleichsflächen (AELF)
Schutzgut Boden:
- Ergänzung Altlastenverdachtsflächen (LRA)
Schutzgut Wasser:
- Keine Neudarstellungen von Bauflächen im Überschwemmungsgebiet Schlangenbach (RMF, LRA, PV, WWA, BN)
- Hinweise zur Hochwasser- und Starkregenrisiken (WWA)
- Freihaltung von Uferstreifen zur Gewässerunterhaltung (WWA)
- Berücksichtigung Nachbargemeinden im Hinblick auf Hochwasserschutz bei Planungen
Schutzgut Klima und Luft:
- Förderung nachhaltiger und klimaangepasster Bauweisen (BN)
- Zielverstoß Gewerbeausweisung im Regionaler Grünzug (Funktion Verbesserung Bioklima) (PV)
Schutzgut Landschaft:
- Zielverstoß Gewerbeausweisung im Regionalen Grünzug (Funktion Gliederung der Siedlungsräume) (PV)
- Verzicht auf Gewerbeausweisung Wellerstadt bzgl. Ortsbild (BN)
- Änderung der Darstellung Wald in Feldgehölz unter der Stromtrasse (AELF)
Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
- Ergänzung neues Bodendenkmal (BLfD)
Schutzgut Fläche:
- Erläuterung der Aktivierungsquoten bestehender Flächenpotentiale (RMF, PV)
- Differenzierte Erläuterung vorangegangener Planungen (LRA)
- Erfordernis Gewerbeausweisung im Norden Wellerstadt (RMF)
- Verlust an wertvollen Ackerflächen (AELF)
4. Eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen (Verfahren §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB, Januar – Februar 2025) von Behörden und Ämtern, von Verbänden und aus der Öffentlichkeit
Zu folgenden Themen gingen erneut Stellungnahmen ein, die wie folgt berücksichtigt wurden:
- Zielverstoß Gewerbeausweisung im Regionalen Grünzug (RMF, PV, LRA)
* Rücknahme der Baufläche
- Unzulässige Darstellung neuer Bauflächen - Freiflächen-PV-Anlage (SO Solar) und Erweiterung des Schulzentrums - im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet Schlangenbach (WWA)
* SO Solar: keine Planänderung, Anstreben einer Ausnahmegenehmigung für die PV-Anlage auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
* Erweiterung Schulzentrum: Rücknahme der Baufläche
- Hinweis auf Überlagerung Bahnflächen mit vorläufig gesichertem Überschwemmungsgebiet Schlangenbach (DB Immobilien)
* Aufnahme des Hinweises
- Allgemeine Hinweise zur Abwasserbeseitigung (WWA)
* Aufnahme als Hinweise für den Vollzug
- Aktualisierung der bestehenden Feldvogelkulissen (Kiebitz, Feldlerche) und Neuaufnahme der Kulisse Rebhuhn (LRA)
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Baiersdorf, 30.09.2025
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin