Stadt Baiersdorf

Seitenbereiche

Volltextsuche

Seiteninhalt

Öffentl. Bekanntmachung über die öffentl. Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 beschlossen, den Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet der Stadt Baiersdorf fortzuschreiben.
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange hat der Stadtrat am 27.05.2024 den Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen zur Beteiligung - Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht – liegen in der Zeit  vom 07.01. bis einschließlich 07.02.2025 im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung im Foyer (EG) öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollten nach Möglichkeit elektronisch vorgebracht werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgebeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter Tel. 09133/7790-30 oder per E-Mail an stadtplanungsamt(@)baiersdorf.de gestellt werden.
Alle eingegangenen Stellungnahmen aus den Verfahren (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wurden sachgerecht abgewogen und in der Planfassung Entwurf vom 27.05.2024 berücksichtigt. Der Beschlussbuchauszug vom 27.05.2024 mit der Zusammenfassung aller eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf und der Abwägung der Verwaltung ist zusammen mit den Unterlagen zum Entwurf vom 27.05.2024 im Internet veröffentlicht und liegt öffentlich zur Einsicht aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (§ 3 Abs.2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB):

1. Begründung zum Entwurf (Fassung: 27.05.2024)
- Übergeordnete landschaftsplanerische Vorgaben der Landes- und Regionalplanung
- Vorgaben zum Boden-, Klimaschutz, Wasserhaushalt, zum Naturschutz
- Zielsetzungen gem. Waldfunktionsplan
- Übergeordneten naturschutzfachlichen Ziele aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm
- Im Zuge der Planung abgeleitete Leitbilder zur Landschaftsentwicklung:
     * Berücksichtigung Gewässernetz als landschaftliche Leitstruktur
     * Berücksichtigung bedeutsamer Ökosystemleistungen
     * Berücksichtigung wertvoller Landschaftsräume als ökologische Kerngebiete
     * Vernetzung örtlicher Besonderheiten sowie von Stadt und Landschaft
     * Erhalt breiter Freiräume zwischen den eigenständigen Siedlungs-einheiten
     * Betonung der Ortseingänge und Schaffung grüner Ortsränder
- Im Zuge der Planung abgeleitete Maßnahmen zur Landschaftsentwicklung:
     * Schutz und Förderung von Natur, Landschaft und Biodiversität durch z.B. Erhalt bestehender Schutzgebiete, Ressourcenangepasste Grünlandnutzung, Umwandlung von Acker in Grünland (Regnitztal), Maßnahmen zur Pflege und zur  Entwicklung von Natur und Landschaft für Sonderstandort wie Feucht- und Trockenstandorte; Zielsetzungen zum Biotopverbund und zu Verbundachsen feucht und trocken, Aussagen zu Förderung spezifischer Arten und deren Lebensräume, Maßnahmen zum Walderhalt und zur Klimaanpassung
     * Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes z.B. Einbindung neuer Bauflächen in die Landschaft, Erhalt und Neuanlage von Baumreihen, Waldränder, Säumen, Streuobst, Neudarstellung von Grünflächen und Grünverbindungen

2. Umweltbericht zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (27.05.2024)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Schutzgüter in ihrem Bestand und bezogen auf ihre Empfindlichkeit gegenüber den verschiedenen Inhalten des Flächennutzungsplans sowie den Entwicklungen der Landschaft beschrieben, auf ihre Auswirkungen geprüft sowie Aussagen zu Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen hinsichtlich des jeweiligen Schutzgutes getroffen.
     * Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Aussagen zu vorhandenen Lärmbelastungen (Verkehr), zum Immissionsschutz, zur Störfallvorsorge, sowie zu Erholung und zum Regionalen Grünzug
     * Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt: Aussagen zu den Schutzgebieten, Artvorkommen aus der Biotop- und Artenschutzkartierung, dem Arten- und Biotopschutzprogramm, Gebietskulissen für den Artenschutz, sowie aus spezifischen, vorliegenden Kartierungen
     * Schutzgut Boden: Aussagen zu Geologie, Bodenarten, Bodenfunktionen, Erosionsneigung, Altlasten
      * Schutzgut Wasser: Aussagen zu Grundwasser- und Trinkwasser-schutz; Aussagen zu Oberflächengewässern und Hochwasserschutzmaßnahmen
     * Schutzgut Klima und Luft: Aussagen Luftreinhaltung / Lufthygiene, zur humanbioklimatischen Belastungssituation und Aus-gleichräumen
     * Schutzgut Landschaft: Aussagen zu den Naturräumen und dem Landschafts- und Ortsbild sowie zum Regionalen Grünzug
     * Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Aussagen zu Bau- und Boden-denkmälern, Kulturgütern und bedeutsamen Kulturlandschaften
     * Schutzgut Fläche: Aussagen zu Flächeninanspruchnahmen der Planung
- Bewertung der Umweltauswirkungen einschl. der Prognose bei Durchführung der Planung sowie Wechsel- und Summenwirkung
- Prüfung der europarechtlichen Anforderungen an den Arten- und Gebietsschutz
- Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
- Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich: Ermittlung des Kompensationsbedarfs
- Alternative Planungsmöglichkeiten sowie methodisches Vorgehen und Schwierigkeiten

3. Eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen (Verfahren §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB, August – September 2023) von Behörden und Ämtern, von Verbänden und aus der Öffentlichkeit
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit:
- Aufnahme bestehender Lärmschutzeinrichtungen und Nutzungseinschränkungen aus Gründen des Immissionsschutzes (LRA)
- Anbauverbotszonen und Baubeschränkungszone Autobahn (Autobahn Nordbayern, Staatliches Bauamt)
- Emissionen von Bahnanlagen (DB Immobilien)
- Schutzabstände von Hoch- und Mittelspannungsleitungen (Bayernwerk)
- Anbindung neuer Bauflächen an das Fuß- und Radwegenetz (RMF, LRA)
- Zielverstoß Gewerbeausweisung im Regionaler Grünzug (Funktion Erholungsvorsorge) (PV)
- Immissionsabstände (Mindestabstände) zu bereits vorhandenen Viehbeständen (AELF)
Schutzgut Tiere und Pflanzen:
- Konflikt zwischen PV-Suchräumen und Brutplätzen Kiebitz (LRA)
- Zielverstoß Gewerbeausweisung im Regionaler Grünzug (Funktion Biotopverbund) (RMF)
- Rücksicht auf agrarstrukturelle Belange bei Ausgleichsflächen (AELF)
Schutzgut Boden:
- Ergänzung Altlastenverdachtsflächen (LRA)
Schutzgut Wasser:
- Keine Neudarstellungen von Bauflächen im Überschwemmungsgebiet Schlangenbach (RMF, LRA, PV, WWA, BN)
- Hinweise zur Hochwasser- und Starkregenrisiken (WWA)
- Freihaltung von Uferstreifen zur Gewässerunterhaltung (WWA)
- Berücksichtigung Nachbargemeinden im Hinblick auf Hochwasserschutz bei Planungen
Schutzgut Klima und Luft:
- Förderung nachhaltiger und klimaangepasster Bauweisen (BN)
- Zielverstoß Gewerbeausweisung im Regionaler Grünzug (Funktion Verbesserung Bioklima) (PV)
Schutzgut Landschaft:
- Zielverstoß Gewerbeausweisung im Regionaler Grünzug (Funktion Gliederung der Siedlungsräume) (PV)
- Verzicht auf Gewerbeausweisung Wellerstadt bzgl. Ortsbild (BN)
- Änderung der Darstellung Wald in Feldgehölz unter der Stromtrasse (AELF)
Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
- Ergänzung neues Bodendenkmal (BLfD) 
Schutzgut Fläche:
- Erläuterung der Aktivierungsquoten bestehender Flächenpotentiale (RMF, PV)
- Differenzierte Erläuterung vorangegangener Planungen (LRA)
- Erfordernis Gewerbeausweisung im Norden Wellerstadt (RMF)
- Verlust an wertvollen Ackerflächen (AELF)

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Baiersdorf, 01.01.2025
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

FNP Planblatt - Vorentwurf (Stand 03.2023) (PDF)
Begründung zum FNP-Vorentwurf - Teil I (PDF)
Begründung zum FNP-Vorentwurf - Teil II (PDF)
Flächenpotentiale FNP-Vorentwurf (PDF)
Leitbild FNP-Vorentwurf (PDF)
Tatsächliche Nutzung der Flächen (PDF)
Geologie FNP (PDF)
Übersichts-Bodenkarte (PDF)
Übersicht Klima, Luft und Gesundheit (PDF)
Wasserschutz (PDF)
Gewässerstruktur-Kartierung (PDF)
Natur- und Landschaftsschutz (PDF)
Arten- und Biotopsschutz (PDF)​​​​​​​
Landschaftsbeschaffenheit (PDF)
Mensch, Kultur und Natur (PDF)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 beschlossen, einen neuen Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet der Stadt Baiersdorf aufzustellen.
Der vorliegende Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (Stand 23.03.2023) bestehend aus Planzeichnung und Begründung wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.03.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel des Planverfahrens ist es den bisher gültigen Flächennutzungsplan der Stadt durch Neuaufstellung zu ersetzen und mit integriertem Landschaftsplan ein umfassend abgestimmtes Stadtentwicklungskonzept zu erarbeiten.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2000 mit insgesamt 15 Änderungen wird den aktuellen Anforderungen an eine nachhaltige Siedlungsentwicklung sowie gegenwärtiger und künftig zu erwartender Entwicklungstendenzen nicht mehr gerecht. U.a. zeigen sich Handlungsbedarfe, die eine Erforderlichkeit zur Neuaufstellung rechtfertigen, speziell

  • in der demografischen Entwicklung,
  • in der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung,
  • bei der Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzzielen

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit vom 09.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023 im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung im Foyer (EG) öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter 09133/7790-30 oder per E-Mail an stadtplanungsamt(@)baiersdorf.de gestellt werden.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Weitere Informationen