Stadt Baiersdorf

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Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 beschlossen, einen neuen Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet der Stadt Baiersdorf aufzustellen.
Der vorliegende Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (Stand 23.03.2023) bestehend aus Planzeichnung und Begründung wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.03.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel des Planverfahrens ist es den bisher gültigen Flächennutzungsplan der Stadt durch Neuaufstellung zu ersetzen und mit integriertem Landschaftsplan ein umfassend abgestimmtes Stadtentwicklungskonzept zu erarbeiten.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2000 mit insgesamt 15 Änderungen wird den aktuellen Anforderungen an eine nachhaltige Siedlungsentwicklung sowie gegenwärtiger und künftig zu erwartender Entwicklungstendenzen nicht mehr gerecht. U.a. zeigen sich Handlungsbedarfe, die eine Erforderlichkeit zur Neuaufstellung rechtfertigen, speziell

  • in der demografischen Entwicklung,
  • in der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung,
  • bei der Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzzielen

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit vom 09.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023 im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung im Foyer (EG) öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter 09133/7790-30 oder per E-Mail an stadtplanungsamt(@)baiersdorf.de gestellt werden.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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