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Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat mit Beschluss vom 26.07.2018 die 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (Bereich „Münchswiesen“) festgestellt.
Mit Bescheid vom 29.10.2018 (Az. 62.1 6100/115/VI/10) hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Jedermann kann die 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Flächennutzungs- und Land-schaftsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Baiersdorf (Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf), jeweils von Montag bis Freitag während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort be-zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Baiersdorf, 30.11.2018
Andreas Galster
Erster Bürgermeister