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Stadt Baiersdorf
Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
Tel.: 09133 7790-0
Fax: 09133 7790-90
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Wer im Gebiet der Stadt Baiersdorf einen über vier Monate alten Hund hält, muss den Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Stadt anzeigen. Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Verwaltung durch Bescheid festgesetzt.
Die Abmeldung erfolgt durch formlose schriftliche Mitteilung an die Verwaltung. Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. Gleichzeitig ist die Hundemarke zurückzugeben. Auf Antrag kann eine Steuerbefreiung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden- und Diensthunde) oder eine Steuerermäßigung (z.B. Zwinger- Hilfs- und Wachhunde) gewährt werden. Nähere Informationen erteilt die Verwaltung. Die aktuelle Hundesteuersatzung finden Siehier.
Antragstellung
Persönlich, per E-Mail, schriftlich, online mit Bayern ID
120,00 € für den 1. Hund
140,00 € für jeden weiteren Hund
1.200,00 € für jeden Kampfhund
600,00 € für jeden Kampfhund mit Negativzeugnis
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