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Tel.: 09133 7790-0
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Genehmigungsfreistellungsverfahren

Beim Genehmigungsfreistellungsverfahren handelt es sich um ein Baugenehmigungsverfahren, das die Genehmigung und damit die Bauverwirklichung vereinfacht und zeitlich beschleunigt.
Voraussetzung ist, dass für den Bereich, in dem das Bauvorhaben liegt, ein qualifizierter Bebauungsplan besteht und das Bauvorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält.
Die Unterlagen sind bei der Verwaltung einzureichen. Diese prüft innerhalb von einem Monat  nach Eingang der Unterlagen, ob diese vollständig sind und teilt dies dem Antragsteller mit.

Antragstellung
Persönlich, schriftlich

Unterlagen:

  • Vordruck Bauantragsformular
  • Bestätigung des Bauherrn über das Einhalten der Festsetzung des Bebauungsplanes
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Entwässerungsantrag 3-fach

Zuständige Ansprechpartner und Behörden:

Bauverwaltung
Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
Telefon: 09133 / 77 90-33
baugenehmigung(@)baiersdorf.de

Hochbauamt
Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
Telefon: 09133 / 77 90-30
hochbauamt(@)baiersdorf.de

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