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Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre vom Gutachterausschuss des Landkreises zum Stichtag 31.12. (gerade Jahreszahl) ermittelt. 

Der Bodenrichtwert wird aufgrund der Auswertung der Kaufpreissammlung gen. § 196 BauGB ermittelt und stellt den durchschnittlichen Lagewert für Wohnbau- und Gewerbeflächen dar.
Auskunft über Bodenrichtwerte können nur bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landratsamtes Erlangen-Höchstadterfragt werden.

Von folgenden Ansprechpartnern des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt erhalten Sie Auskünfte:

Frau Schrüfer-, Tel. 09131 / 803-1981, kirsten.schruefer(@)erlangen-hoechstadt.de

Frau Rieger, Tel. 09131 / 803-1982, christina.rieger(@)erlangen-hoechstadt.de

Generelle Zuständigkeit:

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
www.erlangen-hoechstadt.de

Sonstiges:

Bekanntmachung über den Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch §§192-199 und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) §12 Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss des Landkreises Erlangen-Höchstadt hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2024 die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 ermittelt.
Diese liegen in der Zeit vom 01.08.2024 bis einschließlich 02.09.2024 im Foyer des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Die Bodenrichtwerte sind auch unter www.bodenrichtwerte.bayern.de einsehbar. (Die Seite wird durch das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung betreut.)
Nach Ende der Frist können Auskünfte über die Bodenrichtwerte ausschließlich in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Erlangen-Höchstadt abgefragt werden (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Baiersdorf, 31.07.2024
Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin

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