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Stadt Baiersdorf
Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
Tel.: 09133 7790-0
Fax: 09133 7790-90
E-Mail schreiben
Online-Terminvereinbarung
Bitte melden Sie sich (und ggf. weitere zuziehende Familienmitglieder) innerhalb von zwei Wochen nachdem Sie Ihre Wohnung in Baiersdorf bezogen haben im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Baiersdorf, Rathaus Zimmer 3 im Erdgeschoss an.
Für die Anmeldung ist ein persönliches Erscheinen und die Wohnungsgeberbescheinigung zwingend erforderlich. Außerdem müssen Sie vorhandene Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) ändern lassen.
Zuzug mit Nebenwohnung
Falls Sie eine weitere Wohnung außerhalb Baiersdorfs beibehalten, ist es für Sie und die Stadt Baiersdorf von Bedeutung, ob Ihre Baiersdorfer Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung geführt wird.
Eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnung ist notwendig, weil viele Behördenzuständigkeiten an die Hauptwohnung gebunden sind, z. B. die Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen, Rechte und Pflichten der Einwohnerinnen und Einwohner müssen eindeutig festgelegt werden, z. B. bei Wahlen. Auch für die Bevölkerungsfortschreibung und die Berechnung der Leistungen des Staates an die Gemeinden nach dem Finanzausgleichsgesetz ist die Festlegung der Hauptwohnung wesentlich.
Nach dem Meldegesetz ist immer die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung.
Beispiele:
Hauptwohnung eines ledigen Vollerwerbstätigen ist in der Regel die Wohnung am Ort der Erwerbstätigkeit.
Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.
Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten.
Umzug mit Minderjährigen
Für die An-, Um- und Abmeldung von Minderjährigen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat die Person zu sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht. Ziehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind um, obliegt Ihnen diese Verpflichtung.
Bei einem gemeinsamen Umzug der gesamten Familie genügt es, wenn ein Familienmitglied – unter Vorlage der Ausweisdokumente, Personenstandsurkunden und der Wohnungsgeberbescheinigung aller Familienmitglieder – das Bürgeramt aufsucht.
Ziehen Sie nach einer Trennung vom anderen personensorgeberechtigten Elternteil aus der bisher gemeinsam genutzten Wohnung aus, oder zieht Ihr Kind von einem Elternteil zum anderen, so benötigen Sie für die Änderung der Hauptwohnung die Einverständniserklärung des jeweiligen anderen Elternteils.
Alternativ können Sie eine schriftliche Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt Ihres Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen.
Hat eine minderjährige Person mehrere Wohnungen im Inland, so ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des bzw. der Personenberechtigten. (Rechtsgrundlagen: § 17 Abs. 3 BMG, § 22 BMG)
Antrag
Persönlich, schriftlich, Online-Formular
Ausländische Urkunden müssen unbedingt ins Deutsche übersetzt sein.
Bei einer fristgerechten Anmeldung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners (§ 21 Abs. 2 BMG).
Einwohnermelde- und Passamt
Waaggasse
2
91083
Baiersdorf
Telefon: 09133 / 77 90-23
einwohnermeldeamt(@)baiersdorf.de
Stadt Baiersdorf
Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
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Fax: 09133 7790-90
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