Stadt Baiersdorf

Seitenbereiche

Volltextsuche

Navigation

Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Baiersdorf
Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
Tel.: 09133 7790-0
Fax: 09133 7790-90
E-Mail schreiben
Online-Terminvereinbarung​​​​​​​

Seiteninhalt

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat. Eine Bescheinigung hierüber muss der Bauherr dem Grundbuchamt vorlegen. Zuständige Behörde für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung für Wohnungen in Baiersdorf ist das Landratsamt Erlangen-Höchstadt.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Bezugsort:

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Tel. 09131/803-0

Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Baiersdorf
Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
Tel.: 09133 7790-0
Fax: 09133 7790-90
E-Mail schreiben
Online-Terminvereinbarung​​​​​​​