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Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
Tel.: 09133 7790-0
Fax: 09133 7790-90
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Neuer elektronischer Personalauweis
Was der Neue alles kann, erfahren Sie in einer Broschüre, die Sie online einsehen können oder bei der Antragstellung erhalten.
Oder sehen sie sich das Ganze gleich ONLINE an.
Informationen zu den Änderungen seit Januar 2021
FAQs zum Personalausweis
Ausweispflicht
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, und diesen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer neu zu beantragen.
Die Ausweispflicht wird durch den Besitz eines gültigen Reisepasses oder eines gültigen Personalausweises nach altem Muster erfüllt.
Wer allerdings vorsätzlich oder leichtfertig keinen Personalausweis oder Reisepass besitzt, handelt ordnungswidrig und muss mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung bzw. mit einem Bußgeld rechnen.
Antragstellung
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen, da die Identität der Antrag stellenden Person zu prüfen ist. Die notwendigen Formulare (Erklärungen) werden im Dialog erstellt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass auch Kinder ab dem 6. Lebensjahr bei der Antragstellung zusammen mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten auf Grund der notwendigen Identitätsfeststellung persönlich erscheinen müssen.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Dies dauert 2 bis 3 Wochen. Beantragen Sie daher Ihren neuen Personalausweis rechtzeitig. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Wird kurzfristig ein neuer Personalausweis benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.
Gültigkeit
Hier finden Sie eine Informationsbroschüre zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion.
Informationen zu den Änderungen seit Januar 2021
FAQs zum Personalausweis
PIN der eID-Funktion zurücksetzen
Im Rathaus-Foyer befindet sich ein Fotoautomat mit dem Sie direkt vor Ort ein biometrisches Lichtbild erstellen können.
Einwohnermelde- und Passamt
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Telefon: 09133 / 77 90-23
einwohnermeldeamt(@)baiersdorf.de
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