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Änderung im Gewerberecht zum 01.11.2025

Neues Rückmeldeverfahren bei Verlegung eines Betriebes in einen anderen Meldebezirk
Seit 1. November 2025 wird die Verlegung eines Gewerbebetriebes einfacher: Die Abmeldung entfällt.
 
Bisher galt: Wenn ein Gewerbebetrieb in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt wurde, musste der Gewerbetreibende den Betrieb bei der bisher zuständigen Gemeinde abmelden und anschließend bei der neuen Behörde anmelden.
Seit dem 1. November 2025 entfällt dieser zusätzliche Schritt: 

  • Eine Abmeldung bei der Stadt Baiersdorf ist  künftig nicht mehr erforderlich.
  • Stattdessen übermittelt das neu zuständige Gewerbeamt die Verlegung automatisch. 

Damit wird das Verfahren für Gewerbetreibende deutlich vereinfacht. Rechtsgrundlage hierfür ist die Änderung der Gewerbeordnung, die im Rahmen der bundesweiten Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Hürden umgesetzt wurde.

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