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Stadt Baiersdorf
Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
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Die Inhalte werden von der Stadt Baiersdorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadt Baiersdorf wenden.
Viele schätzen den Au- und Angersee im Naherholungsgebiet in Baiersdorf. Die Seen sind jedoch KEINE ausgewiesene Badeseen. Der Stadt fällt die Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht im Naherholungsgebiet inkl. der Gewässer zu. Hier geht es um die Frage, ob, wann, wo und welche Gefahrabwendungsmaßnahmen in und an den Gewässern von der Kommune umzusetzen und zu erfüllen sind. Ziel ist es Unfälle zu verhindern.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat einen Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern herausgegeben, der Kommunen helfen soll ihre Gewässer und die Umgebung sicherer zu gestalten. Wertvolle Beiträge und Hinweise wurden auch von der Wasserwacht Bayern und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) eingebracht.
In den letzten Monaten mussten auf Grund der Erhöhung der Sicherheitsstandards einige Veränderungen am Ausee vorgenommen werden, um Gefahrenstellen zu minimieren und Anreize zur Nutzung des Gewässers zu minimieren. Je mehr Anreize eine Kommune setzt und je gepflegter der Eindruck eines Badegewässers und seiner Erholungsflächen ist, desto weitreichender sind die Pflichten im Zusammenhang mit der Gefahrenabwendung.
Um mögliche Gefahren abzuwenden, wurden unter anderem Schilder deutlich platziert, um auf unterschiedliche Sachverhalte vor Ort hinzuweisen, wie zum Beispiel „Baden auf eigene Gefahr“, „Biotop“, Hinweis „Leinenpflicht für Hunde“ und Ähnliches.
Mit Schildern können viele Gefahren an Gewässern abgewendet werden. Nur in besonderen Fällen sind bauliche Maßnahmen erforderlich. Am Ausee betraf das den bis vor kurzem bestehenden „Strand“. Der „Strand“ stellte einen starken „Anreiz“ dar das Gewässer zu betreten. Hinzu kommt, dass Strände von Natur aus häufig von besonders schutzbedürftigen Personengruppen, wie Kinder und ältere Menschen, genutzt wird. Dies stellt ein erhöhtes Gefahrenpotential dar.
Für die Zukunft sind weitere vereinzelte Maßnahmen geplant, um das Gefahrenpotential weiter zu verringern.
Den Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz finden Sie folgend.
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