Stadt Baiersdorf

Seitenbereiche

Volltextsuche

Navigation

Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Baiersdorf
Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
Tel.: 09133 7790-0
Fax: 09133 7790-90
E-Mail schreiben
Online-Terminvereinbarung​​​​​​​

Hinweis Inhalte

Die Inhalte werden von der Stadt Baiersdorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadt Baiersdorf wenden.

Seiteninhalt

Schöffenwahl 2023

Schöffen sind ehrenamtliche Richter an den Amtsgerichten und Landesgerichten. Sie unterstützen die Berufsrichter bei der Urteilsfindung. Als Vertreter des Volkes üben sie in der Justiz grundsätzlich das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus.
Wenn Sie Interesse für die Amtsperiode 2024 bis 2028 haben, können Sie sich jetzt bewerben und auf die Vorschlagsliste setzen lassen. Die Entscheidung über die Vorschlagsliste trifft der Stadtrat. Die Vorschlagsliste wird im Anschluss für eine Woche im Rathaus öffentlich aufgelegt und danach an das Amtsgericht Erlangen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die Wahl wird dann auf Grundlage der Vorschlagsliste vom Wahlausschuss am Amtsgericht durchgeführt.

Wesentliche Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
  • Verfassungstreue
  • Mindestalter 25, Höchstalter 69 zum Beginn der Amtsperiode
  • Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Baiersdorf
  • Gesundheitliche Eignung (d.h. längeres Sitzen in den Verhandlungen, Fähigkeit der Verhandlung konzentriert zu folgen)
  • Ausreichende Beherrschung der Deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Es darf kein Vermögensverfall eingetreten sein (z.B. Privatinsolvenz)

Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie unter: Schöffen - Bayerisches Staatsministerium der JustizSchöffenwahl 2023

Entschädigung: Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie haben aber nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz Anspruch auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch ihre Heranziehung entstanden sind. So erhalten sie z. B. eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.

Frist: Die Bewerbung ist bis spätestens 11.04.2023 im Rathaus der Stadt Baiersdorf (Wahlamt) abzugeben.

Kontakt: Stadt Baiersdorf, Wahlamt, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, wahlamt(@)baiersdorf.de, Tel. 09133 / 7790-26, -21, -20

Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Baiersdorf
Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
Tel.: 09133 7790-0
Fax: 09133 7790-90
E-Mail schreiben
Online-Terminvereinbarung​​​​​​​

Hinweis Inhalte

Die Inhalte werden von der Stadt Baiersdorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadt Baiersdorf wenden.