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Personalausweis

Neuer elektronischer Personalauweis
Was der Neue alles kann, erfahren Sie in einer Broschüre, die Sie online einsehen können oder bei der Antragstellung erhalten.
Oder sehen sie  sich das Ganze gleich ONLINE an.

Informationen zu den Änderungen seit Januar 2021
FAQs zum Personalausweis

Ausweispflicht
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, und diesen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer neu zu beantragen.
Die Ausweispflicht wird durch den Besitz eines gültigen Reisepasses oder eines gültigen Personalausweises nach altem Muster erfüllt.
Wer allerdings vorsätzlich oder leichtfertig keinen Personalausweis oder Reisepass besitzt, handelt ordnungswidrig und muss mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung bzw. mit einem  Bußgeld rechnen.

Antragstellung
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen, da die Identität der Antrag stellenden Person zu prüfen ist. Die notwendigen Formulare (Erklärungen) werden im Dialog erstellt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass auch Kinder ab dem 6. Lebensjahr bei der Antragstellung zusammen mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten auf Grund der notwendigen Identitätsfeststellung persönlich erscheinen müssen.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Dies dauert 2 bis 3 Wochen. Beantragen Sie daher Ihren neuen Personalausweis rechtzeitig. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Wird kurzfristig ein neuer Personalausweis benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.

Gültigkeit

  • bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
  • vorl. Personalausweis: 3 Monate

Unterlagen:

  • bisherigen Personalausweis oder Kinderreisepass, auch wenn bereits abgelaufen
  • neues biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde bei Ledigen
  • Heiratsurkunde bei Verheiraten und Geschiedenen
  • Unter 16 Jahren: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

Kosten:

Nähere Informationen

Sonstiges:

Hier finden Sie eine Informationsbroschüre zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion.

Informationen zu den Änderungen seit Januar 2021
FAQs zum Personalausweis

PIN der eID-Funktion zurücksetzen

Im Rathaus-Foyer befindet sich ein Fotoautomat mit dem Sie direkt vor Ort ein biometrisches Lichtbild erstellen können.

Formulare:

Zuständige Ansprechpartner und Behörden:

Einwohnermelde- und Passamt
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Telefon: 09133 / 77 90-23
einwohnermeldeamt(@)baiersdorf.de

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