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Stadt Baiersdorf (Druckversion)

Baiersdorf Aktuell

So gelingt ein gemeinsames Miteinander im Verkehr

So gelingt ein gemeinsames Miteinander im Verkehr

> Verständnis für einander aufbringen
> Mehr Dialog und Blickkontakt
> Perspektive wechseln
> Eindeutig und vorausschauend fahren
> Wissens- und Erfahrungsaustausch
> Über gesetzliche Regelungen und deren Änderungen informieren

STRASSENVERKEHRSORDNUNG § 1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
(Bildquelle: freepik, makrovektor)

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