Stadt Baiersdorf

Seitenbereiche

Volltextsuche

Seiteninhalt

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen II"

Der Bauausschuss der Stadt Baiersdorf hat am 13.12.2022 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen II" nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der Dienststunden
Montag bis Freitag - 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag - 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
jedoch nur nach Voranmeldung, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Geltungsbereich Bebauungsplan Münchswiesen II (JPG)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 2929; 2930; 2930/2; 2931, 2931/2; 2932; 2933; 2934; 2935; 2938/3 der Gemarkung Baiersdorf. Die zu beplanende Fläche beträgt ca. 3,77 ha.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Stadt Baiersdorf, 02.01.2023
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin

2. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen II"; Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 13.09.2022 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen II" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen und den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen II" in der Fassung vom 13.09.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes sind keine neuen umweltrelevanten Sachverhalte erkennbar, so dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 2929, 2929/1, 2929/2, 2929/3, 2929/4, 2929/5, und 2931/2 der Gemarkung Baiersdorf.  Die zu beplanende Fläche beträgt ca. 3,77 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt.

Geltungsbereich Münchswiesen II (JPG)

Ziel und Zweck der Planung
Für das „Gewerbegebiet Münchswiesen II“ besteht ein rechtswirksamer Bebauungsplan aus dem Jahr 2020, zuletzt geändert mit Beschluss vom 10.05.2022.
Im Zuge der Objektplanung eines Grundstückseigentümers hat sich ein gesteigerter Flächenbedarf ergeben, der nun durch die Erhöhung der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse nachgewiesen werden soll.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes ist das Büro Bökenbrink, Planen & Beraten, Schloßstraße 9, 90562 Kalchreuth, beauftragt worden.

Öffentliche Auslegung
Der Öffentlichkeit, sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben vom 11.10.2022 bis 11.11.2022.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist zur Planung schriftlich oder mündlich (telefonisch) zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter 0 91 33 / 77 90-30 oder per E-Mail an Matthias.Gemperlein(@)baiersdorf.de gestellt werden.

Hinweis aufgrund der aktuellen Corona-Situation
Für Bürger/innen besteht auch die Möglichkeit per E-Mail oder Telefon einen Termin für die Einsichtnahme im Rathaus zu vereinbaren. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten des Rathauses zum vereinbarten Termin im Foyer des Rathauses (EG) möglich. Die jeweils aktuell geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten.

Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die nicht während der Auslegungsfrist abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Baiersdorf, 30.09.2022
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen II"

Der Bauausschuss der Stadt Baiersdorf hat am 10.05.2022 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Münchswiesen II" nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Baiersdorf 06/2022 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der Dienststunden
Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
jedoch nur nach Voranmeldung, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Geltungsbereich Bebauungsplan Münchswiesen II (JPG)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 2929; 2930; 2930/2; 2931, 2931/2; 2932; 2933; 2934; 2935; 2938/3 der Gemarkung Baiersdorf. Die zu beplanende Fläche beträgt ca. 3,77 ha.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Stadt Baiersdorf
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin

1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen II"; Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 24.02.2022 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchs-wiesen II" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen und den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen II" in der Fas-sung vom 22.02.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes sind keine neuen umweltrelevanten Sachverhalte erkennbar, so dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 2929, 2929/1, 2929/2, 2929/3, 2929/4, 2929/5, und 2931/2 der Gemarkung Baiersdorf. Die zu beplanende Fläche beträgt ca. 3,77 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt.

Geltungsbereich des Gewerbegebietes (JPG)

Ziel und Zweck der Planung
Für das „Gewerbegebiet Münchswiesen II“ besteht ein rechtswirksamer Bebauungsplan aus dem Jahr 2020. Im Zuge der Objektplanung eines Grundstückseigentümers hat sich ein gesteigerter Flächenbedarf ergeben, der nun auf der Fläche, die als Platzhalter für eine mögliche Erweiterung des Gebietes nach Osten vorgesehen war, nachgewiesen werden soll.
Die Pläne für eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebietes in Richtung Osten wurden zwischenzeitlich verworfen, da sich im Zuge der Planungen des Gewerbegebietes „Münchswiesen I+“ gezeigt hat, dass eine Rückhaltung und Ableitung weiterer Oberflächenwasser aufgrund der topographischen Verhältnisse nur schwer realisierbar sein wird.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes ist das Büro Bökenbrink, Planen & Beraten, Schloßstraße 9, 90562 Kalchreuth, beauftragt worden.

Öffentliche Auslegung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben vom 09.03.2022 bis 14.04.2022.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist zur Planung schriftlich oder mündlich (telefonisch) zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefo-nisch unter 09133/7790-30 oder per E-Mail an Matthias.Gemperlein@baiersdorf.de gestellt werden.

Hinweis aufgrund der aktuellen Corona-Situation
Für Bürger, denen es nicht möglich ist, die Unterlagen im Internet einzusehen, besteht die Möglichkeit per E-Mail oder Telefon einen Termin für die Einsichtnahme im Rathaus zu vereinbaren. 
Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten des Rathauses zum vereinbarten Termin im Foyer des Rathauses (EG) möglich. Die jeweils aktuell geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten. 

Hinweise zum Datenschutz 
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die nicht während der Auslegungsfrist abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Baiersdorf
Eva Ehrhardt-Odörfer
Zweite Bürgermeisterin

Weitere Informationen