Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 24.02.2022 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchs-wiesen II" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen und den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen II" in der Fas-sung vom 22.02.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes sind keine neuen umweltrelevanten Sachverhalte erkennbar, so dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 2929, 2929/1, 2929/2, 2929/3, 2929/4, 2929/5, und 2931/2 der Gemarkung Baiersdorf. Die zu beplanende Fläche beträgt ca. 3,77 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt.
Geltungsbereich des Gewerbegebietes (JPG)
Ziel und Zweck der Planung
Für das „Gewerbegebiet Münchswiesen II“ besteht ein rechtswirksamer Bebauungsplan aus dem Jahr 2020. Im Zuge der Objektplanung eines Grundstückseigentümers hat sich ein gesteigerter Flächenbedarf ergeben, der nun auf der Fläche, die als Platzhalter für eine mögliche Erweiterung des Gebietes nach Osten vorgesehen war, nachgewiesen werden soll.
Die Pläne für eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebietes in Richtung Osten wurden zwischenzeitlich verworfen, da sich im Zuge der Planungen des Gewerbegebietes „Münchswiesen I+“ gezeigt hat, dass eine Rückhaltung und Ableitung weiterer Oberflächenwasser aufgrund der topographischen Verhältnisse nur schwer realisierbar sein wird.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes ist das Büro Bökenbrink, Planen & Beraten, Schloßstraße 9, 90562 Kalchreuth, beauftragt worden.
Öffentliche Auslegung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben vom 09.03.2022 bis 14.04.2022.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist zur Planung schriftlich oder mündlich (telefonisch) zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefo-nisch unter 09133/7790-30 oder per E-Mail an Matthias.Gemperlein@baiersdorf.de gestellt werden.
Hinweis aufgrund der aktuellen Corona-Situation
Für Bürger, denen es nicht möglich ist, die Unterlagen im Internet einzusehen, besteht die Möglichkeit per E-Mail oder Telefon einen Termin für die Einsichtnahme im Rathaus zu vereinbaren.
Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten des Rathauses zum vereinbarten Termin im Foyer des Rathauses (EG) möglich. Die jeweils aktuell geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die nicht während der Auslegungsfrist abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Baiersdorf
Eva Ehrhardt-Odörfer
Zweite Bürgermeisterin