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Öffentliche Bekanntmachung 12. Änderung FNP Münchswiesen I+ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB - Erneute öffentl. Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 19.09.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet Münchswiesen I +" beschlossen.
Der Ferienausschuss der Stadt Baiersdorf hat am 30.03.2020 den Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen I+" i.d.F. vom 24.03.2020. gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.04.2020 ortsüblich bekanntgemacht.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung & Umweltbericht in der Fassung vom 24.03.2020 hat in der Zeit 11.05.2020 bis einschließlich 19.06.2020 nach Bekanntmachung vom 30.04.2020 stattgefunden.
Für den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung fand in der Zeit vom 10.08.2020 bis 18.09.2020 die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.
Aufgrund der erforderlichen Anpassungen im parallel aufgestellten Bebauungsplan wurde eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich. In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 27.02.2024 wurde der geänderte Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung i.d.F.v. 27.02.2024 gebilligt und die Durchführung der erneuten Öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Für den geänderten Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung fand in der Zeit vom 01.03.2024 bis einschließlich 21.03.2024 die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB statt.
In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 09.04.2024 wurden die Stellungnahmen und Anregungen aus den o. g. Verfahrensschritten gemäß §§ 3 und 4 BauGB durch das Planungsbüro Bökenbrink vorgestellt, im Gremium erörtert und beschlussmäßig behandelt. Der erneut geänderte Entwurf der Bauleitplanung i.d.F.v. 09.04.2024 wurde gebilligt und die Durchführung der erneuten Öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 1203/1, 1204, 1205/2, 1207/5, 1207/6, 2941, 2942, 2943, 2943/2, 2944, 2945; der Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich hat eine Flächengröße von ca. 3,63 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich ausfolgendem Kartenausschnitt:

Geltungsbereich des Bebauungsplanes (JPG)

Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung sowie den umweltrelevanten Informationen können im Rahmen der erneuten und verkürzten öffentlichen Auslegung in der Zeit von Donnerstag, 02.05. bis einschließlich Donnerstag, 16.05. eingesehen werden.
Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter 09133/7790-30 oder per E-Mail an stadtplanungsamt(@)baiersdorf.de gestellt werden.
Hinweis:

  • Für Bürger, denen es nicht möglich ist, die Unterlagen im Internet einzusehen, besteht die Möglichkeit per E-Mail oder Telefon einen Termin für die Einsichtnahme im Rathaus zu vereinbaren. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten des Rathauses während der o. g. Frist im Foyer des Rathauses (EG) möglich. Die jeweils aktuell geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten.
  • Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den oben beschriebenen geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in elektronischer Form zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch persönlich oder über den Postweg übermittelt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB).
  • Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht des Büro Team 4, Landschaftsarchitekten, mit Aussagen zu

Schutzgut

Art der Information

Mensch

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches für Wohnfunktionen (Lage, Vorbelastungen, Wohnverhältnisse und mögliche Immissionen) und Naherholung (Lage, Zugänglichkeit, Erholungseinrichtungen). Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Tiere und Pflanzen, Biodiversität

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches anhand von Bestandserfassung (Vegetation und Bebauung), Datenerfassung (Bay. Biotopkartierung) sowie bestehender Vorbelastungen und Beeinträchtigungen. Relevanzabschätzung möglicher Belange streng geschützter Arten und Bewertung potentieller Habitate. Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Boden

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Topographie, Bodenverhältnisse (Übersichtsbodenkarte LfU), Vorbelastung (Bebauung, Versiegelung, anthropogen Überprägung) und voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Wasser

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. vorhandener und angrenzender Oberflächengewässer, angenommener Grundwasserstand, vorhandene Wasserschutzgebiete sowie Ermittlungen bzgl. Hochwasserereignisse.
Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Klima und Luft

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, Vorbelastung und kleinklimatischer Funktionen (Frisch-/Kaltluftentstehung, Luftaustausch und Luftleitbahn für Belastungsräume).
Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Landschaft

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, Einsehbarkeit, Vorbelastung und landschaftsbildprägender Strukturen.
Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Kultur- und Sachgüter

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, gemeldeter Denkmäler (BayernAtlas, LfU) und Abständen zu Baudenkmälern sowie mögliche Beeinträchtigungen (Bedrängende Wirkung, Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen) dieser.
Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Ausführlichere Informationen hierzu finden sich im Umweltbericht.

Darüber hinaus liegen folgende Gutachten vor:

  • Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Büro ÖFA, Schwabach, vom 10.12.2019
  • Schallgutachten des Büro um/welt, Nürnberg, vom 12.01.2024, zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
  • Baugrundgutachten des Ingenieurbüros für Geotechnik und Umwelt GmbH, Gerrman & Piwak, Zeil am Main, vom 05.05.2020

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Dies sind insbesondere:

Stellungnahme

Art der Information

Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten

Hinweis auf Immissionen aus der Landwirtschaft wie Lärm, Staub, Geruch

Bayerischer Bauernverband

Hinweis auf Immissionen aus der Landwirtschaft wie Lärm, Staub, Geruch

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Hinweis auf mögliche Bodendenkmäler (Verdachtsflächen)

Abwasser- und Gewässerunterhaltungsverband
Mittlere Regnitz

Hinweis auf das Erfordernis einer wasserrechtlichen Genehmigung

Autobahndirektion Nordbayern

Hinweis auf Immissionen von der Autobahn

DB Service Immobilien GmbH

Hinweis auf Immissionen aus dem Bahnbetrieb wie Lärm, Erschütterungen oder ähnliches, einschließlich dem digitalen Zugbahnfunk — GSM-R

Eisenbahn-Bundesamt

Hinweis auf Immissionen aus dem Bahnbetrieb wie Lärm, Erschütterungen oder ähnliches, einschließlich dem digitalen Zugbahnfunk — GSM-R

DB Energie GmbH

Hinweis auf mögliche Beeinträchtigungen durch Vogelkot und Eiswurf sowie Beeinträchtigungen durch Elektromagnetische Felder im Bereich der Hochspannungsleitung

Gemeinde Effeltrich
Gemeinde Hausen
Gemeinde Langensendelbach

Hinweis auf Beachtung des Hochwasserschutzes

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG Immissionsschutz

Hinweise zum Immissionsschutz und die entstehenden Beschränkungen der Gewerbebetriebe.

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG Hygiene und lnfektionsschutz

Aus infektions- und trinkwasserhygienischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 40, Umweltamt

Hinweise zum Umweltbericht

Landratsamt Erlangen – Höchstadt,
G 41 Kommunale Abfallwirtschaft

Hinweise zur Abfallbeseitigung

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 40, Naturschutz

Hinweise zur Benennung der Ausgleichsflächen

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 13, Klimaschutz

Hinweise zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz

Regierung von Mittelfranken

Hinweise zur Begründung des Bedarfs und die Innenentwicklungspotentiale

Regionaler Planungsverband

Hinweise zur Begründung des Bedarfs und die Innenentwicklungspotentiale

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

Hinweise zur Entwässerung und dem Hochwasserschutz sowie dem Bodenschutz

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Baiersdorf, 30.04.2024
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung 12. Änderung FNP Münchswiesen I+ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB - Erneute öffentl. Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

FNP-Änderung Münchswiesen I+ - Stand 24.02.2024 (PDF)
Begründung und Umweltbericht zur 12. Änderung des FNP (PDF)

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 19.09.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet Münchswiesen I +" beschlossen. Der
Ferienausschuss der Stadt Baiersdorf hat am 30.03.2020 den Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen I+" i.d.F. vom 24.03.2020. gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.04.2020 ortsüblich bekanntgemacht.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung & Umweltbericht in der Fassung vom 24.03.2020 hat in der Zeit 11.05.2020 bis einschließlich 19.06.2020 nach Bekanntmachung vom 30.04.2020 stattgefunden.
Für den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung fand in der Zeit vom 10.08.2020 bis 10.09.2020 die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.
Aufgrund der erforderlichen Anpassungen im parallel aufgestellten Bebauungsplan wurde eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich. In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 27.02.2024 wurde der geänderte Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung i.d.F.v. 27.02.2024 gebilligt und die Durchführung der erneuten Öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 1203/1, 1204, 1205/2, 1207/5, 1207/6, 2941, 2942, 2943, 2943/2, 2944, 2945; der Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich hat eine Flächengröße von ca. 3,63 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Räumlicher Geltungsbereich Münchswiesen I+ (JPG)

Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 27.02.2024 mit Begründung sowie den umweltrelevanten Informationen können im Rahmen der erneuten und verkürzten öffentlichen Auslegung in der Zeit von Freitag, 01.03.2024 bis einschließlich Donnerstag, 21.03.2024 eingesehen werden. Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter 09133/7790-30 oder per E-Mail an stadtplanungsamt@baiersdorf.de gestellt werden.

Hinweis

  • Für Bürger/innen, denen es nicht möglich ist, die Unterlagen im Internet einzusehen, besteht die Möglichkeit per E-Mail oder Telefon einen Termin für die Einsichtnahme im Rathaus zu vereinbaren. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten des Rathauses während der o. g. Frist im Foyer des Rathauses (EG) möglich. Die jeweils aktuell geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten.
  • Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den oben beschriebenen geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in elektronischer Form zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch persönlich oder über den Postweg übermittelt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass
  • nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB).
  • Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht des Büro Team 4, Landschaftsarchitekten, mit Aussagen zu

Schutzgut

Art der Information

Mensch

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches für Wohnfunktionen (Lage, Vorbelastungen, Wohnverhältnisse und mögliche Immissionen) und Naherholung (Lage, Zugänglichkeit, Erholungseinrichtungen). Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Tiere und Pflanzen, Biodiversität

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches anhand von Bestandserfassung (Vegetation und Bebauung), Datenerfassung (Bay. Biotopkartierung) sowie bestehender Vorbelastungen und Beeinträchtigungen. Relevanzabschätzung möglicher Belange streng geschützter Arten und Bewertung potentieller Habitate. Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Boden

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Topographie, Bodenverhältnisse (Übersichtsbodenkarte LfU), Vorbelastung (Bebauung, Versiegelung, anthropogen Überprägung) und voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Wasser

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. vorhandener und angrenzender Oberflächengewässer, angenommener Grundwasserstand, vorhandene Wasserschutzgebiete sowie Ermittlungen bzgl. Hochwasserereignisse.
Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Klima und Luft

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, Vorbelastung und kleinklimatischer Funktionen (Frisch-/Kaltluftentstehung, Luftaustausch und Luftleitbahn für Belastungsräume).
Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Landschaft

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, Einsehbarkeit, Vorbelastung und landschaftsbildprägender Strukturen.
Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Kultur- und Sachgüter

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, gemeldeter Denkmäler (BayernAtlas, LfU) und Abständen zu Baudenkmälern sowie mögliche Beeinträchtigungen (Bedrängende Wirkung, Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen) dieser.
Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Ausführlichere Informationen hierzu finden sich im Umweltbericht.

Darüber hinaus liegen folgende Gutachten vor:

  • Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Büro ÖFA, Schwabach, vom 10.12.2019
  • Schallgutachten des Büro um/welt, Nürnberg, vom 12.01.2024, zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
  • Baugrundgutachten des Ingenieurbüros für Geotechnik und Umwelt GmbH, Gerrman & Piwak, Zeil am Main, vom 05.05.2020

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Stellungnahme

Art der Information

Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten

Hinweis auf Immissionen aus der Landwirtschaft wie Lärm, Staub, Geruch

Bayerischer Bauernverband

Hinweis auf Immissionen aus der Landwirtschaft wie Lärm, Staub, Geruch

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Hinweis auf mögliche Bodendenkmäler (Verdachtsflächen)

Abwasser- und Gewässerunterhaltungsverband
Mittlere Regnitz

Hinweis auf das Erfordernis einer wasserrechtlichen Genehmigung

Autobahndirektion Nordbayern

Hinweis auf Immissionen von der Autobahn

DB Service Immobilien GmbH

Hinweis auf Immissionen aus dem Bahnbetrieb wie Lärm, Erschütterungen oder ähnliches, einschließlich dem digitalen Zugbahnfunk — GSM-R

Eisenbahn-Bundesamt

Hinweis auf Immissionen aus dem Bahnbetrieb wie Lärm, Erschütterungen oder ähnliches, einschließlich dem digitalen Zugbahnfunk — GSM-R

DB Energie GmbH

Hinweis auf mögliche Beeinträchtigungen durch Vogelkot und Eiswurf sowie Beeinträchtigungen durch Elektromagnetische Felder im Bereich der Hochspannungsleitung

Gemeinde Effeltrich
Gemeinde Hausen
Gemeinde Langensendelbach

Hinweis auf Beachtung des Hochwasserschutzes

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG Immissionsschutz

Hinweise zum Immissionsschutz und die entstehenden Beschränkungen der Gewerbebetriebe.

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG Hygiene und lnfektionsschutz

Aus infektions- und trinkwasserhygienischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 40, Umweltamt

Hinweise zum Umweltbericht

Landratsamt Erlangen – Höchstadt
SG 41 Kommunale Abfallwirtschaft

Hinweise zur Abfallbeseitigung

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 40, Naturschutz

Hinweise zur Benennung der Ausgleichsflächen

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 13, Klimaschutz

Hinweise zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz

Regierung von Mittelfranken

Hinweise zur Begründung des Bedarfs und die Innenentwicklungspotentiale

Regionaler Planungsverband

Hinweise zur Begründung des Bedarfs und die Innenentwicklungspotentiale

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

Hinweise zur Entwässerung und dem Hochwasserschutz sowie dem Bodenschutz

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Baiersdorf, den 01.03.2024
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 19.09.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet Münchswiesen I +" beschlossen. Der Ferienausschuss der Stadt Baiersdorf hat am 30.03.2020 den Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen I+" i. d. F. vom 24.03.2020. gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.04.2020 ortsüblich bekanntgemacht.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung & Umweltbericht in der Fassung vom 24.03.2020 hat in der Zeit 11.05.2020 bis einschließlich 19.06.2020 nach Bekanntmachung vom 30.04.2020 stattgefunden.
Der Stadtrat von Baiersdorf hat die eingegangenen Stellungnahmen in der Sitzung vom 23.07.2020 beschlussmäßig behandelt und den Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Geltungsbereich 12. Änderung FNP (JPG)

Der Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 1203 (Teilfläche); 1204; 2941; 2942; 2943; 2943/2; 2944; 2945; der Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich hat eine Flächengröße von ca. 3,5 ha.
Der Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 10.08.2020 bis 18.09.2020 im Rathaus der Stadt Baiersdorf, im Foyer, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden Mo-Fr, 8-12 Uhr, Di, 16-17 Uhr, Do, 14-18 Uhr zur Niederschrift (auch telefonisch) abgegeben werden. Die jeweils aktuell geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten (Maskenpflicht).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: 

Umweltbericht des Büro Team 4, Landschaftsarchitekten (PDF)

  • Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Büro ÖFA, Schwabach, vom 10.12.2019
  • Schallgutachten des Büros um/welt, Nürnberg, vom 05.12.2019, zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
  • Baugrundgutachten des Ingenieurbüros für Geotechnik und Umwelt GmbH, Gerrman & Piwak, Zeil am Main, vom 05.05.2020

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (PDF). 

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können auch auf der Homepage www.baiersdorf.de unter Leben/Bauen-Wohne/Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden. Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen können diese telefonisch unter 0 91 33 / 77 90-30 oder per E-Mail an sandra.thelen@baiersdorf.de an das Stadtplanungsamt gestellt werden.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Baiersdorf
Eva Ehrhardt-Odörfer
Zweite Bürgermeisterin

Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 19.09.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in öffentlicher Sitzung die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet Münchswiesen I +" beschlossen. Der Ferienausschuss der Stadt Baiersdorf hat darüber hinaus am 30.03.2020 den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen I+" i.d.F. vom 24.03.2020 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt.

Geltungsbereich FNP Münchswiesen I+.jpg

Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 1203; 1204;2941; 2941; 2942; 2943; 2943/2; 2944; 2945; der Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich hat eine Flächengröße von ca. 3,88 ha.

Ziel und Zweck der Planung
Nachdem die Grundstücke im Gewerbegebiet „Münchswiesen“ nach kürzester Zeit bereits verkauft waren und die Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken das Angebot aus dem Gewerbegebiet „Münchswiesen II“ weit übersteigt, sieht sich die Stadt Baiersdorf veranlasst, das Gewerbegebiet nach Norden zu erweitern. Mit dem Gewerbegebiet „Münchswiesen I+“ soll zumindest die konkrete und aktuelle Nachfrage nach Baugrundstücken befriedigt werden.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes ist das Büro Bökenbrink, Planen & Beraten, Schloßstraße 9, 90562 Kalchreuth, beauftragt worden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben vom 11.05.2020 bis 19.06.2020.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist zur Planung schriftlich oder mündlich (telefonisch) zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen können diese telefonisch unter 0 91 33 / 77 90-30 oder per E-Mail an sandra.thelen(@)baiersdorf.de gestellt werden.

Hinweis aufgrund der aktuellen Corona-Situation
Für Bürger, denen es nicht möglich ist, die Unterlagen im Internet einzusehen, oder die Fragen haben, die sich nicht telefonisch klären lassen, besteht die Möglichkeit per E-Mail oder Telefon einen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist dann während der Öffnungszeiten des Rathauses zum vereinbarten Termin im Foyer des Rathauses (EG) möglich. Die jeweils aktuell geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten.
Hinweise zum Datenschutz: Bei Einsichtnahme der Unterlagen im Rathaus müssen Name, Anschrift und Telefonnummer beim Betreten des Rathauses hinterlegt werden.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Stadt Baiersdorf
Eva Ehrhardt-Odörfer
Zweite Bürgermeisterin

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