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FNP-Änderung Münchswiesen I+ - Stand 09.04.2024 (PDF)
Begründung und Umweltbericht zur 12. Änderung des FNP (PDF)
Baugrundgutachten zur 12. Änderung des FNP (PDF)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Münchswiesen I+ (PDF)
Schalltechnische Untersuchung Münchswiesen I+ (PDF)
Stellungnahmen aus erneuter Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB (PDF)
Stellungnahmen aus der formmellen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (PDF)
Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 19.09.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet Münchswiesen I +" beschlossen.
Der Ferienausschuss der Stadt Baiersdorf hat am 30.03.2020 den Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen I+" i.d.F. vom 24.03.2020. gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.04.2020 ortsüblich bekanntgemacht.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung & Umweltbericht in der Fassung vom 24.03.2020 hat in der Zeit 11.05.2020 bis einschließlich 19.06.2020 nach Bekanntmachung vom 30.04.2020 stattgefunden.
Für den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung fand in der Zeit vom 10.08.2020 bis 18.09.2020 die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.
Aufgrund der erforderlichen Anpassungen im parallel aufgestellten Bebauungsplan wurde eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich. In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 27.02.2024 wurde der geänderte Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung i.d.F.v. 27.02.2024 gebilligt und die Durchführung der erneuten Öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Für den geänderten Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung fand in der Zeit vom 01.03.2024 bis einschließlich 21.03.2024 die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB statt.
In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 09.04.2024 wurden die Stellungnahmen und Anregungen aus den o. g. Verfahrensschritten gemäß §§ 3 und 4 BauGB durch das Planungsbüro Bökenbrink vorgestellt, im Gremium erörtert und beschlussmäßig behandelt. Der erneut geänderte Entwurf der Bauleitplanung i.d.F.v. 09.04.2024 wurde gebilligt und die Durchführung der erneuten Öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 1203/1, 1204, 1205/2, 1207/5, 1207/6, 2941, 2942, 2943, 2943/2, 2944, 2945; der Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich hat eine Flächengröße von ca. 3,63 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich ausfolgendem Kartenausschnitt:
Geltungsbereich des Bebauungsplanes (JPG)
Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung sowie den umweltrelevanten Informationen können im Rahmen der erneuten und verkürzten öffentlichen Auslegung in der Zeit von Donnerstag, 02.05. bis einschließlich Donnerstag, 16.05. eingesehen werden.
Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter 09133/7790-30 oder per E-Mail an stadtplanungsamt(@)baiersdorf.de gestellt werden.
Hinweis:
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht des Büro Team 4, Landschaftsarchitekten, mit Aussagen zu
Schutzgut | Art der Information |
Mensch | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches für Wohnfunktionen (Lage, Vorbelastungen, Wohnverhältnisse und mögliche Immissionen) und Naherholung (Lage, Zugänglichkeit, Erholungseinrichtungen). Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
Tiere und Pflanzen, Biodiversität | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches anhand von Bestandserfassung (Vegetation und Bebauung), Datenerfassung (Bay. Biotopkartierung) sowie bestehender Vorbelastungen und Beeinträchtigungen. Relevanzabschätzung möglicher Belange streng geschützter Arten und Bewertung potentieller Habitate. Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
Boden | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Topographie, Bodenverhältnisse (Übersichtsbodenkarte LfU), Vorbelastung (Bebauung, Versiegelung, anthropogen Überprägung) und voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
Wasser | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. vorhandener und angrenzender Oberflächengewässer, angenommener Grundwasserstand, vorhandene Wasserschutzgebiete sowie Ermittlungen bzgl. Hochwasserereignisse. |
Klima und Luft | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, Vorbelastung und kleinklimatischer Funktionen (Frisch-/Kaltluftentstehung, Luftaustausch und Luftleitbahn für Belastungsräume). |
Landschaft | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, Einsehbarkeit, Vorbelastung und landschaftsbildprägender Strukturen. |
Kultur- und Sachgüter | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, gemeldeter Denkmäler (BayernAtlas, LfU) und Abständen zu Baudenkmälern sowie mögliche Beeinträchtigungen (Bedrängende Wirkung, Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen) dieser. |
Ausführlichere Informationen hierzu finden sich im Umweltbericht.
Darüber hinaus liegen folgende Gutachten vor:
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Dies sind insbesondere:
Stellungnahme | Art der Information |
Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten | Hinweis auf Immissionen aus der Landwirtschaft wie Lärm, Staub, Geruch |
Bayerischer Bauernverband | Hinweis auf Immissionen aus der Landwirtschaft wie Lärm, Staub, Geruch |
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege | Hinweis auf mögliche Bodendenkmäler (Verdachtsflächen) |
Abwasser- und Gewässerunterhaltungsverband | Hinweis auf das Erfordernis einer wasserrechtlichen Genehmigung |
Autobahndirektion Nordbayern | Hinweis auf Immissionen von der Autobahn |
DB Service Immobilien GmbH | Hinweis auf Immissionen aus dem Bahnbetrieb wie Lärm, Erschütterungen oder ähnliches, einschließlich dem digitalen Zugbahnfunk — GSM-R |
Eisenbahn-Bundesamt | Hinweis auf Immissionen aus dem Bahnbetrieb wie Lärm, Erschütterungen oder ähnliches, einschließlich dem digitalen Zugbahnfunk — GSM-R |
DB Energie GmbH | Hinweis auf mögliche Beeinträchtigungen durch Vogelkot und Eiswurf sowie Beeinträchtigungen durch Elektromagnetische Felder im Bereich der Hochspannungsleitung |
Gemeinde Effeltrich | Hinweis auf Beachtung des Hochwasserschutzes |
Landratsamt Erlangen-Höchstadt | Hinweise zum Immissionsschutz und die entstehenden Beschränkungen der Gewerbebetriebe. |
Landratsamt Erlangen-Höchstadt | Aus infektions- und trinkwasserhygienischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände |
Landratsamt Erlangen-Höchstadt | Hinweise zum Umweltbericht |
Landratsamt Erlangen – Höchstadt, | Hinweise zur Abfallbeseitigung |
Landratsamt Erlangen-Höchstadt | Hinweise zur Benennung der Ausgleichsflächen |
Landratsamt Erlangen-Höchstadt | Hinweise zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz |
Regierung von Mittelfranken | Hinweise zur Begründung des Bedarfs und die Innenentwicklungspotentiale |
Regionaler Planungsverband | Hinweise zur Begründung des Bedarfs und die Innenentwicklungspotentiale |
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg | Hinweise zur Entwässerung und dem Hochwasserschutz sowie dem Bodenschutz |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Baiersdorf, 30.04.2024
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin