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Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen an der Regnitz"

Der Rat der Stadt Baiersdorf hat am 11.12.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen an der Regnitz“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplangebiet liegt im Norden des Stadtteils Wellerstadt, an der Werkstraße, zwischen Forchheimer Straße (St 2244) und Regnitz (s. nachfolgender Übersichtslageplan).

Lage des Baugebietes (JPG)

Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:
im Nordosten: durch die Flur-Nr. 63/8 und 63/10 und Teile der Flur-Nrn. 63 und 63/2 (Werkstraße) der Gemarkung Wellerstadt
im Südosten: durch Teile der Flur-Nr. 43/3 (Forchheimer Straße) der Gemarkung Wellerstadt
im Südwesten: durch die Flur-Nrn. 59/5, 59/10 (Werkstraße), 59/12 und Teile der Flur-Nrn. 43/3 (Forchheimer Straße) und 63/12 der Gemarkung Wellerstadt
im Nordwesten: durch die Flur-Nr. 63/14 und Teile der Flur-Nrn. 57, 63/2 und 63/5 der Gemarkung Wellerstadt

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Wellerstadt mit einer Fläche von insgesamt 1,19 ha: 43/3 (Teilfl. St 2244), 57 (Teilfl.), 57/5, 63 (Teilfl.), 63/2 (Teilfl.), 63/3, 63/4, 63/5 (Teilfl.), 63/6, 63/7, 63/9, 63/11, 63/12 (Teilfl.) und 63/13.

Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.

Geltungsbereich des Baugebietes (JPG)

Zusätzlich sind dem Bebauungsplan als externe Ausgleichsflächen folgende zwei weitere Flurstücke zugeordnet:
- eine Teilfläche der Flur-Nr. 770, Gemarkung Baiersdorf (s. nachfolgenden Übersichtslageplan)

Übersichtslageplan Ausgleichsfläche Flur-Nr. 770, Gemarkung Baiersdorf (JPG)
Detaillageplan Ausgleichsfläche Flur-Nr. 770, Gemarkung Baiersdorf (JPG)

- eine Teilfläche der Flur-Nr. 420, Gemarkung Theilenhofen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (s. nachfolgenden Übersichtslageplan).

Übersichtslageplan Ausgleichfläche Flur-Nr. 420, Gemarkung Theilenhofen (JPG)
Detaillageplan Ausgleichsfläche Flur-Nr. 420, Gemarkung Theilenhofen (JPG)

Der Planentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 15.09.2020 nach Planänderungen gebilligt worden.

Der Planentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom

10.11. bis 10.12.2021

im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, Bauamt, erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. 

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Baiersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen stehen zur Verfügung:
• Baugrunduntersuchung der Geopraxis Gmbh vom 18.01.2018 (Anlage 1a zur Begründung)
• Geotechnischer Bericht des Ingenieurbüros Schulze und Lang vom 13.03.2018 (Anlage 1b zur Begründung)
• der Umweltbericht zur Beurteilung von Natur und Landschaft sowie der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschafts-, Siedlungsbild und Kultur als Anhang 1 zur Begründung mit seinen Anlagen
 - Kartierbericht „Faunistische Bestandsaufnahmen“
 - Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
 - SPA-Verträglichkeitsprüfung
 - Ökokontomaßnahme BAFONDS
• Lärmtechnische Untersuchung der Gesellschaft für Bauphysik Akustik Sonderingenieurwesen Consultance mbH (BASIC) vom 14.07.2019 (Anhang 2 zur Begründung)
• Stellungnahmen aus den bisherigen Verfahrensschritten zu den Themen
 - Naturschutz (Artenschutz)
 - Immissionsschutz (Verkehrs- und Gewerbelärm, Emissionen aus der Landwirtschaft)
 - Bodenschutz
 - Abwasserbeseitigung
 - Versickerung
 - Altlasten
 - Klimaschutz
 - Blendwirkung

Als wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen aus:
• Stellungnahme Landratsamt Erlangen-Höchstadt vom 14.09.2015:
 - SG 40 Naturschutz (vom 15.09.2015): Forderung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wegen der Angrenzung an das europäische Vogelschutzgebiet Regnitztal; Forderung der Verbesserung der getroffenen Festsetzungen zu Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft mit dort formulierten Festsetzungen zum Ausschluss artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
 - SG 73 Gesundheitsamt (vom 11.09.2015): Verweis auf hohe Lärmbelastung des Gebietes, Forderung nach Darstellung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen
- SG 40 Immissionsschutz (vom 19.08.2015): Bedenken gegen Ausweisung des Gebietes als allgemeines Wohngebiet wegen hoher Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie Gewerbelärm; Schallschutzfenster als Maßnahme gegen Gewerbelärm nicht anerkennbar; genauere gutachterliche Darstellung der Emissionen inklusive Tiefgaragenlärm und Auflistung der Prorität von Schallschutzmaßnahmen
• Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 08.09.2015 bzgl. Bodenschutz (sachgerechte Zwischenlagerung und Wiedereinbau von Oberboden; Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen durch geeignete technische Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiligen Bodenveränderungen wie Bodenverdichtung und –vernässung; bodenschonende Ausführung der Bauarbeiten) und bzgl. Abwasserbeseitigung im Trennsystem (Sicherstellung der Eignung des Untergrunds zum Versickern; Prüfung der Behandlungsbedürftigkeit von Regenwasser; Beachtung von einschlägigen Merkblättern und Verordnungen zur Regenwasserableitung/Versickerung; Beachtung von eventuellen Altlasten)
• Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e. V. vom 11.09.2015 bzgl. Maßnahmen zum Klimaschutz (höherer Wärmeschutz, Nutzung von Solarenergie, Verbot von Elektroheizungen) und bzgl. Grünordnung (Fassadenbegrünung; wasserdurchlässige Gestaltung von Stellplätzen und privaten Verkehrsflächen; Reduzierung von Versiegelung).

Als wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung nach $ 4 Abs. 2 BauGB liegen aus:
• Stellungnahme Landratsamt Erlangen-Höchstadt vom 06.12.2018:
 - SG 40.2 Immissionsschutz (vom 29.11.2018): Bedenken gegen Ausweisung des Gebietes als allgemeines Wohngebiet wegen hoher Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie Gewerbelärm; Belastung durch Gerüche (Tiefgarage, Kläranlage), unzureichende Festsetzungen von Schallschutzmaßnahmen
 - SG 13 Klimaschutz (vom 11.12.2018): Empfehlung der Festsetzung energieeffizienter Gebäudekubaturen durch gutes Verhältnis von Außenfläche zu Volumen; passive Nutzung von Sonnenenergie durch Südausrichtung der Gebäude; energieeffiziente Dachausrichtung und Dachgestaltung (Solarenergienutzung, Gründach); Empfehlung zur Aufstellung eines Energieversorgungskonzeptes für das Vorhaben (Stichworte E-Mobilität, Wärmegewinnung); Hinweis auf Möglichkeit privatrechtlicher Verträge zur Festlegung schärferer Effizienzstandards, Verpflichtung zur Energieberatung für Bauwerber.
• Stellungnahme Staatliches Bauamt Nürnberg vom 11.12.2018:
Mögliche Blendwirkung von der Privatstraße auf den Verkehr auf der Staatsstraße 2244
• Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e. V. vom 09.12.2018:
Verweis auf Stellungnahme vom 11.09.2015 zur entsprechenden Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung, d. h. energiesparendes Bauen, Fassadenbegrünung sowie Reduzierung von Versiegelung

Als wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB liegen aus:
• Stellungnahme Landratsamt Erlangen-Höchstadt vom 06.11.2019:
 - SG 40.2 Immissionsschutz (vom 04.11.2019): Bedenken gegen Ausweisung des Gebietes als allgemeines Wohngebiet wegen hoher Lärmbelastung und lediglich architektonischem Schallschutz; Forderung Einhausung Rampenbereich Tiefgarage; Fehlen einer grundlegenden Aussage zum Trennungsgebot gemäß § 50 BImSchG
 - SG 40 Umweltamt (vom 06.11.2019): bzgl. Lage der Ausgleichsfläche im Überschwemmungsgebiet, bei der Aushubmaterial nicht im Überschwemmungsgebiet abgelagert werden darf, so dass die Genehmigungsfähigkeit erst nach Detailplanung geklärt werden kann
 - SG 40 Naturschutz (vom 06.11.2019): Hinweis, dass Vertiefungen in der Ausgleichsfläche keine Fischfallen darstellen dürfen, weshalb erst eine Detailplanung erforderlich ist
 - SG 13 Klimaschutz (vom 06.11.2019): Empfehlung der passiven Nutzung von Sonnenenergie durch Südausrichtung der Hauptgebäudeseite; Verzicht auf Dacheinschnitte aus energetischen Gründen; Vorschreiben von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB; Empfehlung zur Aufstellung eines Energieversorgungskonzeptes für das Vorhaben (Stichworte E-Mobilität, Wärmegewinnung); Hinweis auf Möglichkeit privatrechtlicher Verträge zur Festlegung schärferer Effizienzstandards, Verpflichtung zur Energieberatung für Bauwerber. 
• Stellungnahme Staatliches Bauamt Nürnberg vom 21.10.2019:
Mögliche Blendwirkung von der Privatstraße auf den Verkehr auf der Staatsstraße 2244
• Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 05.11.2019: bzgl. Anschluss von Einzelanwesen an gemeindliche Kläranlage statt Anschluss an Kleinkläranlagen

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Werden Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Baiersdorf
Zweite Bürgermeisterin
Eva Ehrhardt-Odörfer

Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen an der Regnitz"

Der Rat der Stadt Baiersdorf hat am 11.12.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen an der Regnitz“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplangebiet liegt im Norden des Stadtteils Wellerstadt, an der Werkstraße, zwischen Forchheimer Straße (St 2244) und Regnitz (s. nachfolgender Übersichtslageplan).

Lage des Baugebietes (JPG)

Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:
im Nordosten: durch die Flur-Nr. 63/8 und 63/10 und Teile der Flur-Nrn. 63 und 63/2 (Werkstraße) der Gemarkung Wellerstadt
im Südosten: durch Teile der Flur-Nr. 43/3 (Forchheimer Straße) der Gemarkung Wellerstadt
im Südwesten: durch die Flur-Nrn. 59/5, 59/10 (Werkstraße), 59/12 und Teile der Flur-Nrn. 43/3 (Forchheimer Straße) und 63/12 der Gemarkung Wellerstadt
im Nordwesten: durch die Flur-Nr. 63/14 und Teile der Flur-Nrn. 57, 63/2 und 63/5 der Gemarkung Wellerstadt

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Wellerstadt mit einer Fläche von insgesamt 1,19 ha: 43/3 (Teilfl. St 2244), 57 (Teilfl.), 57/5, 63 (Teilfl.), 63/2 (Teilfl.), 63/3, 63/4, 63/5 (Teilfl.), 63/6, 63/7, 63/9, 63/11, 63/12 (Teilfl.) und 63/13.

Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.

Geltungsbereich des Baugebietes (JPG)

Zusätzlich sind dem Bebauungsplan als externe Ausgleichsflächen folgende zwei weitere Flurstücke zugeordnet:
- eine Teilfläche der Flur-Nr. 770, Gemarkung Baiersdorf (s. nachfolgenden Übersichtslageplan)

Übersichtslageplan Ausgleichsfläche Flur-Nr. 770, Gemarkung Baiersdorf (JPG)
Detaillageplan Ausgleichsfläche Flur-Nr. 770, Gemarkung Baiersdorf (JPG)

- eine Teilfläche der Flur-Nr. 420, Gemarkung Theilenhofen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (s. nachfolgenden Übersichtslageplan).

Übersichtslageplan Ausgleichfläche Flur-Nr. 420, Gemarkung Theilenhofen (JPG)
Detaillageplan Ausgleichsfläche Flur-Nr. 420, Gemarkung Theilenhofen (JPG)

Der Planentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 17.09.2019 nach Planänderungen gebilligt worden.

Der Planentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom

14.10. bis 14.11.2019

im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, Bauamt, erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. 

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Baiersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen stehen zur Verfügung:
• Baugrunduntersuchung der Geopraxis Gmbh vom 18.01.2018 (Anlage 1a zur Begründung)
• Geotechnischer Bericht des Ingenieurbüros Schulze und Lang vom 13.03.2018 (Anlage 1b zur Begründung)
• der Umweltbericht zur Beurteilung von Natur und Landschaft sowie der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschafts-, Siedlungsbild und Kultur als Anhang 1 zur Begründung mit seinen Anlagen
 - Kartierbericht „Faunistische Bestandsaufnahmen“
 - Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
 - SPA-Verträglichkeitsprüfung
 - Ökokontomaßnahme BAFONDS
• Lärmtechnische Untersuchung der Gesellschaft für Bauphysik Akustik Sonderingenieurwesen Consultance mbH (BASIC) vom 14.07.2019 (Anhang 2 zur Begründung)
• Stellungnahmen aus den bisherigen Verfahrensschritten zu den Themen
 - Naturschutz (Artenschutz)
 - Immissionsschutz (Verkehrs- und Gewerbelärm, Emissionen aus der Landwirtschaft)
 - Bodenschutz
 - Abwasserbeseitigung
 - Versickerung
 - Altlasten
 - Klimaschutz
 - Blendwirkung

Als wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen aus:
• Stellungnahme Landratsamt Erlangen-Höchstadt vom 14.09.2015:
 - SG 40 Naturschutz (vom 15.09.2015): Forderung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wegen der Angrenzung an das europäische Vogelschutzgebiet Regnitztal; Forderung der Verbesserung der getroffenen Festsetzungen zu Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft mit dort formulierten Festsetzungen zum Ausschluss artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
 - SG 73 Gesundheitsamt (vom 11.09.2015): Verweis auf hohe Lärmbelastung des Gebietes, Forderung nach Darstellung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen
- SG 40 Immissionsschutz (vom 19.08.2015): Bedenken gegen Ausweisung des Gebietes als allgemeines Wohngebiet wegen hoher Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie Gewerbelärm; Schallschutzfenster als Maßnahme gegen Gewerbelärm nicht anerkennbar; genauere gutachterliche Darstellung der Emissionen inklusive Tiefgaragenlärm und Auflistung der Prorität von Schallschutzmaßnahmen
• Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 08.09.2015 bzgl. Bodenschutz (sachgerechte Zwischenlagerung und Wiedereinbau von Oberboden; Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen durch geeignete technische Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiligen Bodenveränderungen wie Bodenverdichtung und –vernässung; bodenschonende Ausführung der Bauarbeiten) und bzgl. Abwasserbeseitigung im Trennsystem (Sicherstellung der Eignung des Untergrunds zum Versickern; Prüfung der Behandlungsbedürftigkeit von Regenwasser; Beachtung von einschlägigen Merkblättern und Verordnungen zur Regenwasserableitung/Versickerung; Beachtung von eventuellen Altlasten)
• Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e. V. vom 11.09.2015 bzgl. Maßnahmen zum Klimaschutz (höherer Wärmeschutz, Nutzung von Solarenergie, Verbot von Elektroheizungen) und bzgl. Grünordnung (Fassadenbegrünung; wasserdurchlässige Gestaltung von Stellplätzen und privaten Verkehrsflächen; Reduzierung von Versiegelung).

Als wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung nach $ 4 Abs. 2 BauGB liegen aus:
• Stellungnahme Landratsamt Erlangen-Höchstadt vom 06.12.2018:
 - SG 40.2 Immissionsschutz (vom 29.11.2018): Bedenken gegen Ausweisung des Gebietes als allgemeines Wohngebiet wegen hoher Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie Gewerbelärm; Belastung durch Gerüche (Tiefgarage, Kläranlage), unzureichende Festsetzungen von Schallschutzmaßnahmen
 - SG 13 Klimaschutz (vom 11.12.2018): Empfehlung der Festsetzung energieeffizienter Gebäudekubaturen durch gutes Verhältnis von Außenfläche zu Volumen; passive Nutzung von Sonnenenergie durch Südausrichtung der Gebäude; energieeffiziente Dachausrichtung und Dachgestaltung (Solarenergienutzung, Gründach); Empfehlung zur Aufstellung eines Energieversorgungskonzeptes für das Vorhaben (Stichworte E-Mobilität, Wärmegewinnung); Hinweis auf Möglichkeit privatrechtlicher Verträge zur Festlegung schärferer Effizienzstandards, Verpflichtung zur Energieberatung für Bauwerber.
• Stellungnahme Staatliches Bauamt Nürnberg vom 11.12.2018:
Mögliche Blendwirkung von der Privatstraße auf den Verkehr auf der Staatsstraße 2244
• Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e. V. vom 09.12.2018:
Verweis auf Stellungnahme vom 11.09.2015 zur entsprechenden Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung, d. h. energiesparendes Bauen, Fassadenbegrünung sowie Reduzierung von Versiegelung

Baiersdorf, 30.09.2019
Andreas Galster
Erster Bürgermeister

Festgestellte und genehmigte Planunterlagen

7. Änderung FNP Wohnen an der Regnitz (PDF)
Begründung zur 7. FNP-LSP-Änderung (PDF)
Umweltbericht zur 7. FNP-LSP-Änderung (PDF)

Zusätzlich sind dem Bebauungsplan als externe Ausgleichsflächen folgende zwei weitere Flurstücke zugeordnet:
- eine Teilfläche der Flur-Nr. 770, Gemarkung Baiersdorf (s. nachfolgenden Übersichtslageplan)
- eine Teilfläche der Flur-Nr. 420, Gemarkung Theilenhofen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (s. nachfolgenden Übersichtslageplan).

Übersichtslageplan Ausgleichsfläche Flur-Nr. 770, Gemarkung Baiersdorf (jpg)
Detaillageplan Ausgleichsfläche Flur-Nr. 770, Gemarkung Baiersdorf (jpg)
Übersichtslageplan Ausgleichsfläche Flur-Nr. 420, Gemarkung Theilenhofen (jpg)
Detaillageplan Ausgleichsfläche Flur-Nr. 420 Gemarkung Theilenhofen (jpg)

Der Planentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Stadtrat am 27.09.2018 nach Planänderungen gebilligt worden.

Der Planentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom

12.11. bis 12.12.2018

im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, Bauamt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich a

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Baiersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Als wesentliche umweltbezogene Informationen sind folgende Stellungnahmen verfügbar:

  • Stellungnahme Landratsamt Erlangen-Höchstadt vom 14.09.2015:
    • SG 40 Naturschutz (vom 15.09.2015): Forderung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wegen der Angrenzung an das europäische Vogelschutzgebiet Regnitztal; Forderung der Verbesserung der getroffenen Festsetzungen zu Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft mit dort formulierten Festsetzungen zum Ausschluss artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
    • SG 73 Gesundheitsamt (vom 11.09.2015): Verweis auf hohe Lärmbelastung des Gebietes, Forderung nach Darstellung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen
    • SG 40 Immissionsschutz (vom 19.08.2015): Bedenken gegen Ausweisung des Gebietes als allgemeines Wohngebiet wegen hoher Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie Gewerbelärm; Schallschutzfenster als Maßnahme gegen Gewerbelärm nicht anerkennbar; genauere gutachterliche Darstellung der Emissionen inklusive Tiefgaragenlärm und Auflistung der Prorität von Schallschutzmaßnahmen
  • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 08.09.2015 bzgl. Bodenschutz (sachgerechte Zwischenlagerung und Wiedereinbau von Oberboden; Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen durch geeignete technische Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiliegen Bodenveränderungen wie Bodenverdichtung und –vernässung; bodenschonende Ausführung der Bauarbeiten) und bzgl. Abwasserbeseitigung im Trennsystem (Sicherstellung der Eignung des Untergrunds zum Versickern; Prüfung der Behandlungsbedürftigkeit von Regenwasser; Beachtung von einschlägigen Merkblättern und Verordnungen zur Regenwasserableitung/Versickerung; Beachtung von eventuellen Altlasten)
  • Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e. V. vom 11.09.2015 bzgl. Maßnahmen zum Klimaschutz (höherer Wärmeschutz, Nutzung von Solarenergie, Verbot von Elektroheizungen) und bzgl. Grünordnung (Fassadenbegrünung; wasserdurchlässige Gestaltung von Stellplätzen und privaten Verkehrsflächen; Reduzierung von Versiegelung).

Des Weiteren liegt als umweltbezogene Information vor:

  • Baugrunduntersuchung der Geopraxis Gmbh vom 18.01.2018 (Anlage 1a zur Begründung)
  • Geotechnischer Bericht des Ingenieurbüros Schulze und Lang vom 13.03.2018 (Anlage 1b zur Begründung)
  • der Umweltbericht zur Beurteilung von Natur und Landschaft sowie der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschafts-, Siedlungsbild und Kultur als Anhang 1 zur Begründung mit seinen Anlagen:
    • Kartierbericht „Faunistische Bestandsaufnahmen“
    • Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
    • SPA-Verträglichkeitsprüfung
    • Ökokontomaßnahme BAFONDS
  • Lärmtechnische Untersuchung der Planungsgruppe Strunz vom 12.09.2018 (Anhang 2 zur Begründung)

Baiersdorf, 31.10.2018
Andreas Galster
Erster Bürgermeister

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