Stadt Baiersdorf

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Erneute Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 19.09.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet Münchswiesen I +" beschlossen.
Der Ferienausschuss der Stadt Baiersdorf hat darüber hinaus am 30.03.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen I+" i.d.F. vom 24.03.2020 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Münchswiesen I+“ fand in der Zeit vom 11.10.2022 bis 11.11.2022 die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.
In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 27.02.2024 wurden die Stellungnahmen und Anregungen aus den o. g. Verfahrensschritten gemäß §§ 3 und 4 BauGB durch den Bau- und Verkehrsausschuss beschlussmäßig behandelt und der geänderte Entwurf der Bauleitplanung i.d.F.v. 27.02.2024 gebilligt und die Durchführung der erneuten Öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Münchswiesen I+" fand in der Zeit vom 01.03.2024 bis einschließlich 21.03.2024 die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB statt.
In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 09.04.2024 wurden die Stellungnahmen und Anregungen aus den o. g. Verfahrensschritten gemäß §§ 3 und 4 BauGB durch das Planungsbüro Bökenbrink vorgestellt, im Gremium erörtert und beschlussmäßig behandelt. Der erneut geänderte Entwurf der Bauleitplanung i.d.F.v. 09.04.2024 wurde gebilligt und die Durchführung der erneuten Öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 1203/1, 1204, 1205/2, 1207/5, 1207/6, 2941, 2942, 2943, 2943/2, 2944, 2945; der Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich hat eine Flächengröße von ca. 3,63 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Geltungsbereich BBP Münchswiesen I+ (JPG)

Erneute Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 19.09.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet Münchswiesen I +" beschlossen.
Der Ferienausschuss der Stadt Baiersdorf hat darüber hinaus am 30.03.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen I+" i.d.F. vom 24.03.2020. gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Münchswiesen I+“ fand in der Zeit vom 06.10.2022 bis 11.11.2022 die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.
In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 27.02.2024 wurden die Stellungnahmen und Anregungen aus den o. g. Verfahrensschritten gemäß §§ 3 und 4 BauGB durch das Planungsbüro Bökenbrink vorgestellt, im Gremium erörtert und beschlussmäßig behandelt. Der geänderte Entwurf der Bauleitplanung i.d.F.v. 27.02.2024 wurde gebilligt und die Durchführung der erneuten Öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 1203/1, 1204, 1205/2, 1207/5, 1207/6, 2941, 2942, 2943, 2943/2, 2944, 2945; der Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich hat eine Flächengröße von ca. 3,63 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt

Geltungsbereich des Gewerbegebietes (JPG)

Für die erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Eingriffe in Natur und Landschaft sind die Grundstücke Fl.Nr. 1138 Gemarkung Baiersdorf vorgesehen. Die Lage ist den folgender Darstellung zu entnehmen.

Lage des Gewerbegebietes (JPG)

Ziel und Zweck der Planung
Nachdem die Grundstücke im Gewerbegebiet „Münchswiesen“ nach kürzester Zeit bereits verkauft waren und die Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken das Angebot aus dem Gewerbegebiet „Münchswiesen-II“ weit übersteigt, sieht sich die Stadt Baiersdorf veranlasst, das Gewerbegebiet nach Norden zu erweitern. Mit dem Gewerbegebiet „Münchswiesen I+“ soll zumindest die konkrete und aktuelle Nachfrage nach Baugrundstücken befriedigt werden.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes ist das Büro Bökenbrink, Planen & Beraten, Schloßstraße 9, 90562 Kalchreuth, beauftragt worden.
Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Münchswiesen I+“ in der Fassung vom 27.02.2024 mit Begründung sowie den umweltrelevanten Informationen können im Rahmen der erneuten und verkürzten öffentlichen Auslegung in der Zeit von Freitag, 01.03.2024 bis einschließlich Donnerstag, 21.03.2024 eingesehen werden.
Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter 09133/7790-30 oder per E-Mail an stadtplanungsamt@baiersdorf.de gestellt werden.

Hinweis

  • Für Bürger/innen, denen es nicht möglich ist, die Unterlagen im Internet einzusehen, besteht die Möglichkeit per E-Mail oder Telefon einen Termin für die Einsichtnahme im Rathaus zu vereinbaren.Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten des Rathauses während der o. g. Frist im Foyer des Rathauses (EG) möglich.
  • Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den oben beschriebenen geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in elektronischer Form zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch persönlich oder über den Postweg übermittelt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass
  • nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht des Büro Team 4, Landschaftsarchitekten, mit Aussagen zu

Schutzgut

Art der Information

Mensch

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches für Wohnfunktionen (Lage, Vorbelastungen, Wohnverhältnisse und mögliche Immissionen) und Naherholung (Lage, Zugänglichkeit, Erholungseinrichtungen). Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Tiere und Pflanzen, Biodiversität

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches anhand von Bestandserfassung (Vegetation und Bebauung), Datenerfassung (Bay. Biotopkartierung) sowie bestehender Vorbelastungen und Beeinträchtigungen. Relevanzabschätzung möglicher Belange streng geschützter Arten und Bewertung potentieller Habitate. Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Boden

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Topographie, Bodenverhältnisse (Übersichtsbodenkarte LfU), Vorbelastung (Bebauung, Versiegelung, anthropogen Überprägung) und voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Wasser

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. vorhandener und angrenzender Oberflächengewässer, angenommener Grundwasserstand, vorhandene Wasserschutzgebiete sowie Ermittlungen bzgl. Hochwasserereignisse.

Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Klima und Luft

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, Vorbelastung und kleinklimatischer Funktionen (Frisch-/Kaltluftentstehung, Luftaustausch und Luftleitbahn für Belastungsräume).

Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Landschaft

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, Einsehbarkeit, Vorbelastung und landschaftsbildprägender Strukturen.

Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Kultur- und Sachgüter

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, gemeldeter Denkmäler (BayernAtlas, LfU) und Abständen zu Baudenkmälern sowie mögliche Beeinträchtigungen (Bedrängende Wirkung, Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen) dieser.

Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Ausführlichere Informationen hierzu finden sich im Umweltbericht.

Darüber hinaus liegen folgende Gutachten vor:

  • Baugrundgutachten des Ingenieurbüro Gartiser, German & Piewak vom 05.05.2020
  • Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Büro ÖFA-Distler vom 10.12.2019
  • Schalltechnische Untersuchung des Büro um|welt vom 12.01.2024

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Stellungnahme

Art der Information

Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten

Hinweis auf Immissionen aus der Landwirtschaft wie Lärm, Staub, Geruch

DB Service Immobilien GmbH

Hinweis auf Immissionen aus dem Bahnbetrieb wie Lärm, Erschütterungen oder ähnliches, einschließlich dem digitalen Zugbahnfunk — GSM-R

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG Immissionsschutz

Hinweise zum Immissionsschutz und die entstehenden Beschränkungen der Gewerbebetriebe.

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG Hygiene und Infektionsschutz

Aus infektions- und trinkwasserhygienischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 40, Umweltamt

Hinweis auf die Erforderlichkeit eines Baugrundgutachtens und der Regenwasserableitung

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 40, Naturschutz

Hinweise zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 13, Klimaschutz

Hinweise zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

Hinweise zur Entwässerung und dem Hochwasserschutz

Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Baiersdorf, 01.03.2024
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 19.09.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet Münchswiesen I +" beschlossen.
Der Ferienausschuss der Stadt Baiersdorf hat darüber hinaus am 30.03.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen I+" i.d.F. vom 24.03.2020. gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt.

Geltungsbereich Münchswiesen I+ (JPG)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 1203/1; 1204; 1205/2; 1207/5; 2941; 2942; 2943; 2943/2; 2944; 2945; der Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich hat eine Flächengröße von ca. 3,63 ha.
Für die erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Eingriffe in Natur und Landschaft sind die Grundstücke Fl.Nr. 1138 Gemarkung Baiersdorf vorgesehen. Die Lage ist der folgenden Darstellung zu entnehmen.

Lage Münchswiesen I+ (JPG)

Ziel und Zweck der Planung
Nachdem die Grundstücke im Gewerbegebiet „Münchswiesen“ nach kürzester Zeit bereits verkauft waren und die Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken das Angebot aus dem Gewerbegebiet „Münchswiesen-II“ weit übersteigt, sieht sich die Stadt Baiersdorf veranlasst, das Gewerbegebiet nach Norden zu erweitern. Mit dem Gewerbegebiet „Münchswiesen I+“ soll zumindest die konkrete und aktuelle Nachfrage nach Baugrundstücken befriedigt werden.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes ist das Büro Bökenbrink, Planen & Beraten, Schloßstraße 9, 90562 Kalchreuth, beauftragt worden.

Öffentliche Auslegung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben vom 11.10.2022 bis 11.11.2022.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist zur Planung schriftlich oder mündlich (telefonisch) zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut

Art der Information

Mensch

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches für Wohnfunktionen (Lage, Vorbelastungen, Wohnverhältnisse und mögliche Immissionen) und Naherholung (Lage, Zugänglichkeit, Erholungseinrichtungen). Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Tiere und Pflanzen, Biodiversität

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches anhand von Bestandserfassung (Vegetation und Bebauung), Datenerfassung (Bay. Biotopkartierung) sowie bestehender Vorbelastungen und Beeinträchtigungen. Relevanzabschätzung möglicher Belange streng geschützter Arten und Bewertung potentieller Habitate. Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Boden

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Topographie, Bodenverhältnisse (Übersichtsbodenkarte LfU), Vorbelastung (Bebauung, Versiegelung, anthropogen Überprägung) und voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Wasser

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. vorhandener und angrenzender Oberflächengewässer, angenommener Grundwasserstand, vorhandene Wasserschutzgebiete sowie Ermittlungen bzgl. Hochwasserereignisse.
Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Klima und Luft

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, Vorbelastung und kleinklimatischer Funktionen (Frisch-/Kaltluftentstehung, Luftaustausch und Luftleitbahn für Belastungsräume).
Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Landschaft

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, Einsehbarkeit, Vorbelastung und landschaftsbildprägender Strukturen.
Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Kultur- und Sachgüter

Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, gemeldeter Denkmäler (BayernAtlas, LfU) und Abständen zu Baudenkmälern sowie mögliche Beeinträchtigungen (Bedrängende Wirkung, Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen) dieser.
Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Ausführlichere Informationen hierzu finden sich im Umweltbericht.
Darüber hinaus liegen folgende Gutachten vor:

  • Baugrundgutachten des Ingenieurbüro Gartiser, German & Piewak vom 05.05.2020
  • Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Büro ÖFA-Distler vom 10.12.2019
  • Schalltechnische Untersuchung des Büro um|welt vom 06.07.2022

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Stellungnahme

Art der Information

Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten

Hinweis auf Immissionen aus der Landwirtschaft wie Lärm, Staub, Geruch

DB Service Immobilien GmbH

Hinweis auf Immissionen aus dem Bahnbetrieb wie Lärm, Erschütterungen oder ähnliches, einschließlich dem digitalen Zugbahnfunk — GSM-R

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG Immissionsschutz

Hinweise zum Immissionsschutz und die entstehenden Beschränkungen der Gewerbebetriebe.

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG Hygiene und lnfektionsschutz

Aus infektions- und trinkwasserhygienischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 40, Umweltamt

Hinweis auf die Erforderlichkeit eines Baugrundgutachtens und der Regenwasserableitung

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 40, Naturschutz

Hinweise zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 13, Klimaschutz

Hinweise zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

Hinweise zur Entwässerung und dem Hochwasserschutz

Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter 09133/7790-30 oder per E-Mail an stadtplanungsamt@baiersdorf.de gestellt werden.

Hinweis aufgrund der aktuellen Corona-Situation
Für Bürger/innen besteht auch die Möglichkeit per E-Mail oder Telefon einen Termin für die Einsichtnahme im Rathaus zu vereinbaren.
Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten des Rathauses zum vereinbarten Termin im Foyer des Rathauses (EG) möglich. Die jeweils aktuell geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten.

Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die nicht während der Auslegungsfrist abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Baiersdorf, 30.09.2022
Eva Ehrhardt-Odörfer
Erste Bürgermeisterin

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (PDF)

Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen I +" gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat am 19.09.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet Münchswiesen I +" beschlossen. Der Ferienausschuss der Stadt Baiersdorf hat darüber hinaus am 30.03.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Münchswiesen I+" i.d.F. vom 24.03.2020. gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt.

Geltungsbereich BBP Münchswiesen I+.jpg

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehend aufgeführte Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Flurnummern: 1203; 1204;2941; 2941; 2942; 2943; 2943/2; 2944; 2945; der Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich hat eine Flächengröße von ca. 3,88 ha.
Für die erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Eingriffe in Natur und Landschaft sind die Grundstücke Fl.Nr. 1102/2, und 3172/2 Gemarkung Baiersdorf vorgesehen. Die Lage ist den folgenden Plänen zu entnehmen.

Lage Gewerbegebiet Münchswiesen I+.jpg

Ziel und Zweck der Planung
Nachdem die Grundstücke im Gewerbegebiet „Münchswiesen“ nach kürzester Zeit bereits verkauft waren und die Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken das Angebot aus dem Gewerbegebiet „Münchswiesen-II“ weit übersteigt, sieht sich die Stadt Baiersdorf veranlasst, das Gewerbegebiet nach Norden zu erweitern. Mit dem Gewerbegebiet „Münchswiesen I+“ soll zumindest die konkrete und aktuelle Nachfrage nach Baugrundstücken befriedigt werden.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes ist das Büro Bökenbrink, Planen & Beraten, Schloßstraße 9, 90562 Kalchreuth, beauftragt worden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben vom 11.05.2020 bis 19.06.2020.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist zur Planung schriftlich oder mündlich (telefonisch) zur Niederschrift äußern. 

Hinweis aufgrund der aktuellen Corona-Situation
Für Bürger, denen es nicht möglich ist, die Unterlagen im Internet einzusehen, besteht die Möglichkeit per E-Mail oder Telefon einen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten des Rathauses zum vereinbarten Termin im Foyer des Rathauses (EG) möglich. Die jeweils aktuell geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten.
Hinweise zum Datenschutz: Bei Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus müssen Name, Anschrift und Telefonnummer beim Betreten des Rathauses hinterlegt werden.
Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen können diese telefonisch unter 0 91 33 / 77 90-30 oder per E-Mail an hochbauamt(@)baiersdorf.de gestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die nicht während der Auslegungsfrist abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Baiersdorf
Eva Ehrhardt-Odörfer
Zweite Bürgermeisterin

Weitere Informationen