![]() ![]() DienstleistungenVaterschaftsanerkennungZuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkenntnissen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Standesamt. Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Antragstellung: Unterlagen: Ansprechpartner / Amt: KontaktStadt Baiersdorf ÖffnungszeitenMontag bis Freitag Stadt Baiersdorf | Waaggasse 2 | 91083 Baiersdorf | Tel.: 09133/7790-0 | Fax: 09133/7790-90 | rathaus@baiersdorf.de
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