Gewerbean-, ab und -ummeldung
Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung ist eine
- Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn
- ein selbstständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes
- der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle begonnen wird.
- Gewerbeabmeldung vorzunehmen, wenn
- ein entsprechendes Gewerbe aufgegeben wird
- Gewerbeummeldung vorzunehmen, wenn bei einem entsprechenden Gewerbe
- der Betrieb verlegt wird
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt
- der Gegenstand des Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die vom bisher gemeldeten Betrieb üblicher Weise nicht umfasst werden
Gebühren
26,00 € Gewerbean-, -abmeldung
26,00 € Gewerbeummeldung
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass
Ansprechpartner / Amt: