Schriftskalierung

Westlicher Ortseingang von Baiersdorf mit Blick auf die Kirche
Hauptstrasse
Baiersdorfer Krenmarkt
lachende Kinder
Grundschule

Dienstleistungen

Bauantrag

Wenn Sie ein Gebäude errichten oder umbauen möchten, müssen Sie nach den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung möglicher Weise eine Baugenehmigung (Genehmigungsverfahren) beantragen oder das Bauvorhaben zumindest im so genannten Freistellungsverfahren der Baurechtsbehörde anzeigen. Dasselbe gilt, wenn Sie die veränderte Nutzung eines Gebäudes planen oder größere Erdbewegungen auf Grundstücken, z. B. Auffüllungen, vornehmen wollen. Auch die Errichtung von Werbeanlagen ist in Abhängigkeit von der Größe dieser Anlagen genehmigungspflichtig. Für weitergehende Auskünfte z.B. über verfahrensfreie oder genehmigungspflichtige Verfahren steht Ihnen das Bauamt Baiersdorf zur Verfügung.

Gebühren:
Entsprechend Landesgebührenordnung/Gebührenverzeichnis

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Formular:
Abstandsflächenübernahme
Antrag auf isolierte Befreiung
Bauantrag
Baubeginnsanzeige
Baubeschreibung
Beseitigungsanzeige
Rohbauanzeige
Verantwortlicher für die Bauausführung

Unterlagen:

  • Bauantrag
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • Bautechnische Nachweise oder Bestätigungen
  • Benennung des Bauleiters

Ansprechpartner / Amt:

Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Baiersdorf
Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
Tel.: 09133/7790-0
Fax: 09133/7790-90
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Urheberrecht

© 2012 Stadt Baiersdorf
komm.on.line GmbH

Kontaktdaten

Stadt Baiersdorf | Waaggasse 2 | 91083 Baiersdorf | Tel.: 09133/7790-0 | Fax: 09133/7790-90 | rathaus@baiersdorf.de