![]() ![]() DienstleistungenAnmeldung (Wohnsitz)Bitte melden Sie sich (und ggf. weitere zuziehende Familienmitglieder) innerhalb einer Woche nachdem Sie Ihre Wohnung in Baiersdorf bezogen haben im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Baiersdorf, Rathaus Zimmer 3 im Erdgeschoss an. Für die Anmeldung ist ein Formular mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift erforderlich. Außerdem müssen Sie vorhandene Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) ändern lassen. Bitte bringen Sie eine Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde zur Anmeldung mit und kommen Sie persönlich. Zuzug mit Nebenwohnung: Falls Sie eine weitere Wohnung außerhalb Baiersdorfs beibehalten, ist es für Sie und die Stadt Baiersdorf von Bedeutung, ob Ihre Baiersdorfer Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung geführt wird. Eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnung ist notwendig, weil viele Behördenzuständigkeiten an die Hauptwohnung gebunden sind, z. B. die Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen, Rechte und Pflichten der Einwohnerinnen und Einwohner müssen eindeutig festgelegt werden, z. B. bei Wahlen. Auch für die Bevölkerungsfortschreibung und die Berechnung der Leistungen des Staates an die Gemeinden nach dem Finanzausgleichsgesetz ist die Festlegung der Hauptwohnung wesentlich. Nach dem Meldegesetz ist immer die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Ausländische Urkunden müssen unbedingt ins Deutsche übersetzt sein. Kosten: Rechtsgrundlagen: Antragstellung: Ansprechpartner / Amt: KontaktStadt Baiersdorf ÖffnungszeitenMontag bis Freitag Stadt Baiersdorf | Waaggasse 2 | 91083 Baiersdorf | Tel.: 09133/7790-0 | Fax: 09133/7790-90 | rathaus@baiersdorf.de
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