Schriftskalierung

Westlicher Ortseingang von Baiersdorf mit Blick auf die Kirche
Hauptstrasse
Baiersdorfer Krenmarkt
lachende Kinder
Grundschule

Dienstleistungen

Anmeldung (Wohnsitz)

Bitte melden Sie sich (und ggf. weitere zuziehende Familienmitglieder) innerhalb einer Woche nachdem Sie Ihre Wohnung in Baiersdorf bezogen haben im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Baiersdorf, Rathaus Zimmer 3 im Erdgeschoss an.

Für die Anmeldung ist ein Formular mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift erforderlich. Außerdem müssen Sie vorhandene Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) ändern lassen. Bitte bringen Sie eine Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde zur Anmeldung mit und kommen Sie persönlich.

Zuzug mit Nebenwohnung:

Falls Sie eine weitere Wohnung außerhalb Baiersdorfs beibehalten, ist es für Sie und die Stadt Baiersdorf von Bedeutung, ob Ihre Baiersdorfer Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung geführt wird.

Eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnung ist notwendig, weil viele Behördenzuständigkeiten an die Hauptwohnung gebunden sind, z. B. die Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen, Rechte und Pflichten der Einwohnerinnen und Einwohner müssen eindeutig festgelegt werden, z. B. bei Wahlen. Auch für die Bevölkerungsfortschreibung und die Berechnung der Leistungen des Staates an die Gemeinden nach dem Finanzausgleichsgesetz ist die Festlegung der Hauptwohnung wesentlich.

Nach dem Meldegesetz ist immer die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung.

Beispiele:
Hauptwohnung eines ledigen Vollerwerbstätigen ist in der Regel die Wohnung am Ort der Erwerbstätigkeit. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten.

Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass (soweit vorhanden für alle zuziehenden Familienmitglieder)
  • Meldeschein
  • Bei Anmeldung einer Nebenwohnung: Erklärung zum Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung)
  • Die Anmeldung von Kindern unter 16 Jahren ist von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Im Zweifel ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
  • Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde

Ausländische Urkunden müssen unbedingt ins Deutsche übersetzt sein.

Kosten:
Bei einer fristgerechten Anmeldung entstehen Ihnen keine Kosten.

Rechtsgrundlagen:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (Art. 13 Abs. 1 MeldeG). Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners (Art. 15 Abs. 2 MeldeG)."

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich, Online-Formular

Ansprechpartner / Amt:

Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Baiersdorf
Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
Tel.: 09133/7790-0
Fax: 09133/7790-90
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

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