![]() ![]() DienstleistungenAbmeldung (Wohnsitz)Bei einem Wegzug aus Baiersdorf müssen Sie sich nur noch dann innerhalb einer Woche nach dem Wegzug abmelden, wenn Sie keine Wohnung mehr innerhalb Deutschlands beziehen oder eine Nebenwohnung in Baiersdorf aufgeben. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen genügt es, wenn Sie sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Gemeinde über Ihren Umzug zu informieren. Antragstellung: Unterlagen: Ansprechpartner / Amt: KontaktStadt Baiersdorf ÖffnungszeitenMontag bis Freitag Stadt Baiersdorf | Waaggasse 2 | 91083 Baiersdorf | Tel.: 09133/7790-0 | Fax: 09133/7790-90 | rathaus@baiersdorf.de
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