Schriftskalierung

Westlicher Ortseingang von Baiersdorf mit Blick auf die Kirche
Hauptstrasse
Baiersdorfer Krenmarkt
lachende Kinder
Grundschule

Dienstleistungen

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat. Eine Bescheinigung hierüber muss der Bauherr dem Grundbuchamt vorlegen. Zuständige Behörde für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung für Wohnungen in Baiersdorf ist das Landratsamt Erlangen-Höchstadt.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Fon: 09131/803-0

Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Baiersdorf
Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
Tel.: 09133/7790-0
Fax: 09133/7790-90
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

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Kontaktdaten

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