![]() ![]() DienstleistungenAbbruch von GebäudenDie Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung gelten grundsätzlich nicht nur für Neu- und Umbaumaßnahmen oder die Änderung der Nutzung von Bauten, sondern auch für den Abbruch von Gebäuden. Es bestehen sowohl verfahrensfreie Abbruchmaßnahmen und Abbruchmaßnahmen, die verfahrenspflichtig durchzuführen sind. Der Ablauf des durchzuführenden Verfahrens ist identisch mit dem des Kenntnisgabeverfahrens beim Bau oder Umbau von Gebäuden. Gebühren: Formular: Ansprechpartner / Amt: KontaktStadt Baiersdorf ÖffnungszeitenMontag bis Freitag Stadt Baiersdorf | Waaggasse 2 | 91083 Baiersdorf | Tel.: 09133/7790-0 | Fax: 09133/7790-90 | rathaus@baiersdorf.de
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